Chemnitz- Am Dienstag stand ein 49-Jähriger, der bei den Demonstrationen im letzten Jahr den Hitlergruß gezeigt haben soll, erneut vor Gericht.
Bereits im letzten Dezember verurteilte das Amtsgericht Chemnitz den Angeklagten wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten auf Bewährung. Bei einer Demonstration von Pro Chemnitz am 27. August soll der Angeklagte vor dem Karl-Marx-Kopf den Hitlergruß gezeigt haben.
Nun wird der Prozess am Landgericht neu verhandelt. Der Angeklagte hatte eingeräumt, dass die Geste lediglich ein Winken gewesen sei. Durch die Angaben von Zeugen wurde der 49-Jährige jedoch überführt. Diese Zeugen waren bei der Verhandlung am Landgericht wieder vor Ort, um auszusagen.
Das Gericht beschloss die Berufung zu verwerfen, da die Geste anhand von Videos und Aussagen eindeutig als Hitlergruß identifiziert wurde. Damit bleibt es also bei einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten auf Bewährung. Der Angeklagte kündigte an, in Revision zu gehen.