Fr, 02.12.2016 , 17:50 Uhr

Urteil gegen Abzocker vor dem Landgericht

Leipzig - Urteil vor dem Landgericht Leipzig zugunsten der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verbraucherschützer hatten die MGN GmbH in mehreren Punkten auf Unterlassung verklagt und am Freitag Recht bekommen. Das Unternehmen aus Dresden habe gezielt ältere Menschen angerufen, um Ihnen überteuerte Nahrungsergänzungsmittel zu verkaufen.

Den Preisträgern des Negativpreises "Prellbock 2015" werfen die Verbraucherschützer besonders dreiste Abzocke vor. Die Kunden seien am Telefon solange überredet worden, bis sie gutgläubig den Kauf abgeschlossen haben und in eine Abofalle getappt sind, so der Vorwurf der Verbaucherzentrale.

Verhandelt wurden am Freitag zunächst nur Werbeklauseln. MGN hatte seine Produkte beispielsweise "als langfristige Verbesserung der Funktionen des Gelenkes" oder "allgemein verbesserte Gelenkgesundheit" beworben. Diese Bezeichnungen erachtete das Landgericht als unzulässig und irreführend. Vertreter von MGN waren bei der Verkündung im Landgericht Leipzig nicht vor Ort, um sich den Urteilsspruch anzuhören. Die Unterlassungsklage war nur ein Teil des Rechtsstreits um den Prellbock 2015.

Mehr als 170 Menschen hatten sich im vergangenen Jahr bei der Verbraucherzentrale beschwert. Das Geld der Kunden scheint verloren, ob sich die Verbraucherschützer vor Gericht in allen Punkten durchsetzen können, bleibt abzuwarten.