Do, 25.02.2021 , 17:52 Uhr

Urteil: Ladenbetreiberin darf wegen Lockdown Gewerbemiete kürzen

Sachsen-Laut einem Urteil des Dresdener Oberlandesgericht  muss die Gewerbemiete bei dem vom Staat verhängten Lockdown angepasst werden. Eine Halbierung der Miete sei im aktuellen Fall durchaus angemessen, da die durch den Shutdown bedingten Schließungen für die Vertragsbeteiligten nicht vorhersehbar sei.

Außerdem lägen keine Gründe vor, die einem Vertragspartner schuldhaft zuzuordnen wären. In dem zugrunde liegenden Fall sieht es das Oberlandesgericht daher als zulässig an, die Belastung, dem Fall die Gewerbemiete auf beide Seiten zu verteilen. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.