Mo, 11.12.2017 , 17:08 Uhr

Urteil nach Bombendrohungen

Chemnitz – Ein 36-jähriger Chemnitzer wurde vom Amtsgericht wegen diverser Bombendrohungen gegen Chemnitzer Einkaufszentren vorurteilt.

Vor knapp einem Jahr erhielt die Polizei mehrere Bombendrohungen. Als mutmaßlicher Täter konnte damals ein 36-Jähriger ermittelt werden. Eben dieser wurde nun zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen der Störung des öffentlichen Friedens verurteilt. Außerdem muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Ausschlaggebend für die Höhe des Strafmaßes war, dass es bei den Händlern der Einkaufszentren zu erheblichen finanziellen Einbußen kam.

Am 29. Dezember hatte der Täter per Fax „Bombe in Sachsen-Allee-Chemnitz“ an die Polizeidirektion geschickt. Daraufhin wurde das Einkaufszentrum evakuiert und nach Sprengstoff durchsucht.

Nur einen Tag später ging bei der Polizei erneut ein Fax ein. Diesmal lautete der Text „BOMBE ROTER TURM Allahu Akbar“. Sechs weitere Faxschreiben mit ähnlichem Wortlaut folgten. Auch diesmal rückten die Einsatzkräfte der Polizei sowie Sprengstoffexperten vor Ort an, evakuierten den Roten Turm, sperrten das Gebiet weiträumig ab und durchsuchten das Gebäude anschließend ebenfalls auf Sprengstoff. Auch hier blieb die Suche glücklicherweise erfolglos.

Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können noch innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einlegen.