Mo, 14.01.2019 , 17:16 Uhr

Ver.di ruft zu Streiks an Flughäfen auf

Leipzig - Am Dienstag müssen Flugreisende am Airport Leipzig/Halle wieder mit Einschränkungen rechnen.

Der ver.di-Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen rief die Sicherheitsbeschäftigten zu Arbeitsniederlegungen auf. Auch die Sicherheitskräfte an den Flughäfen Frankfurt, Dresden und Erfurt werden streiken. Am Airport Leipzig/Halle besteht der Arbeitsstopp ab 4 Uhr morgens bis 18 Uhr.

"Es geht dieses Jahr erstmals um einen Bundestarifvertrag. Vorher waren es Ländertarifverträge. Deswegen sind die Löhne auch sehr unterschiedlich gewachsen. Die Grundforderung ist 20 Euro. Wenn man davon ausgeht, dass in westlichen Bundesländern schon über 17 Euro bezahlt werden und bei uns in einem Bereich 14,70 Euro oder 12,90 Euro, dann weiß man um den Abstand. Wenn das noch fünf oder sechs Jahre dauern soll, wollen das die Leute nicht akzeptieren", erklärt Christel Tempel, Landesfachbereichsleiterin für Besondere Dienstleistungen der des ver.di Landesbezirks Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.

Für die Arbeitgeber ist die Forderung zur Angleichung anscheinend zu hoch. Momentan liegt die Erhöhung des Gehaltes um 2 bis 6,4 Prozent pro Jahr. Das geht den Streikenden nicht schnell genug. Die Angebote der Arbeitgeberseite seien nicht ausreichend und entsprechen nicht der Forderung nach Ost-West-Lohnangleichung.
Nach vier ergebnislosen Tarifrunden soll es nun am 23. Januar erneut zu Verhandlungen kommen.

"Außer dem, dass sie wahrscheinlich ein bisschen nervös sind, weil an mehreren Flughäfen gestreikt wird und das auch untereinander Auswirkungen hat. Eine Reaktion für den 23. Januar ein verbessertes Angebot vorzulegen, gibt es leider noch nicht", so Tempel.

Indes können Fluggäste mit Flugverspätung oder gänzlich gecancelten Flügen rechnen. Zu einer Entschädigungszahlung sind die Fluggesellschaften jedoch nicht verpflichtet. In jedem Fall müssen die Airlines so schnell es geht für eine zumutbare Ersatzbeförderung sorgen. Sollte diese inakzeptabel sein, kann der Flug auch kostenfrei umgebucht oder komplett storniert werden. Ab einer Wartezeit von 2 Stunden am Flughafen und einer Strecke von bis zu 1.500 Kilometern besteht ein Recht auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören Mahlzeiten, Getränke, Telefongespräche und Hotelübernachtungen. Je länger die Reiseroute ist, desto länger muss die Wartezeit betragen, um die Leistungen zu erhalten. Pauschalurlauber müssen sich an ihren Reiseanbieter wenden.