Leipzig – Die Gewerkschaft ver.di findet die vier geplanten verkaufsoffenen Sonntage im Leipziger Stadtgebiet nicht gerechtfertigt. Sie wollen mit einem Eilantrag gegen die Verordnung der Stadt Leipzig vorgehen.
Beliebt sind sie besonders an den Weihnachtsmarktwochenenden – die verkaufsoffenen Sonntage. Viele Besucher der Innenstadt nutzen die Sonntagsöffnungen, um entspannt am Wochenende einkaufen zu gehen. Diese sind in einer Verordnung der Stadt Leipzig festgeschrieben. Die Gewerkschaft ver.di hat nun die geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Leipzig als rechtswidrig erklärt. Mit einem Eilantrag an das Oberverwaltungsgericht soll gegen die Verordnung der Stadt Leipzig vorgegangen werden. Nach Auffassung von ver.di kann man eine Sonntagsöffnung nur dann rechtfertigen, wenn der Anlass dafür für den Sonntag prägend ist. Demnach müsste die Veranstaltung, die Anlass für die zusätzliche Öffnung ist, mehr Besucher anziehen, als die Sonntagsöffnung allein.
Die Rechtsordnung des Sächsischen Ladenöffnungs-Gesetzes festgeschrieben ermächtigt Gemeinden, Verkaufsstellen im Gemeindegebiet aus besonderem Anlass an jährlich bis zu 4 Sonntagen zwischen 12 und 18 Uhr zu öffnen. Weiter heißt es dort, dass bei besonderen regionalen Ereignissen, zum Beispiel Straßenfesten und Weihnachtsmärkten, die Läden an einem weiteren Sonntag geöffnet werden dürfen. Laut ver.di ist aber auch hier die Öffnung im gesamten Stadtgebiet nicht gerechtfertigt. Für die Stadt Leipzig sind die verkaufsoffenen Sonntage jedoch essenziell für den Erhalt der Kaufkraft in der Innenstadt.
Bislang hat die Stadt verkaufsoffene Sonntage anlässlich der Markttage, des Internationalen Festivals für Dokumentar- und Animationsfilm und des Weihnachtsmarktes geplant. Ob diese jedoch bestehen bleiben, wird jetzt das Oberverwaltungsgericht entscheiden.