Dresden- Die Jazztage in Dresden stehen vor dem Abbruch. Grund ist die neue Corona-Schutzverordnung, die ab Montag im Freistaat gelten soll. Diese sieht unter anderem bei Veranstaltungen die 2-G-Regel vor.
Sollte dieser Beschluss wahr werden, so Jazztage Dresden-Intendant Kilian Forster, würde er als Veranstalter dazu genötigt werden, zu diskriminieren. Jetzt versuchen die Veranstalter alle Konzerte, bei denen dies möglich ist, auf diese Woche Samstag und Sonntag vorzuverlegen. Außerdem arbeite man an weiteren, alternativen Lösungen, die unter anderem das Ausweichen auf andere Bundesländer vorsieht. Erst letztes Jahr gerieten die Jazztage in Kritik. Damals wurde das Hygienekonzept der Veranstaltung heftig diskutiert.
2G geht gar nicht! - Abbruch der Jazztage Dresden droht
Aktuelle Meldungen aus der sächsischen Staatsregierung kündigen für diesen Freitag (5. November) eine neue Corona-Schutzverordnung an, die ab Montag, 8. November, die 2G-Regel unter anderem für Veranstaltungen in Innenräumen verpflichtend vorschreiben soll.
„Sollte dies Realität werden, bedeutet das für uns als Veranstalter, dass wir genötigt werden, zu diskriminieren. Hier ist Schluss! Wir machen da nicht mit. In einer Demokratie gibt es nicht nur Mehrheiten, sondern auch Minderheiten. Und sollte die Minderheit auch nur aus einer Person bestehen, ist auch hier eine Ausgrenzung unzulässig“, so JazztageDresden-Intendant Kilian Forster.
2G geht gar nicht! Die Jazztage Dresden diskriminieren weder einzelne Bevölkerungsgruppen noch Minderheiten: weder nach Hautfarbe, Ethnie, Religion, politischen Ansichten, Alter, noch nach gesundheitlichen oder körperlichen Merkmalen oder Zuständen, wie zum Beispiel dem Impfstatus.
Die Jazztage Dresden werden nun versuchen, alle Konzerte, bei denen dies realisierbar ist, auf das kommende Wochenende vorzuverlegen und arbeiten auch an weiteren, alternativen Lösungen (bis hin zu Verschiebungen in andere Bundesländer).
„Wir wissen und bedauern zutiefst, dass aufgrund der Terminverlegungen und des möglichen Abbruchs der Jazztage liebe und geschätzte Konzertbesucher um den Genuss wunderbarer Konzerte kommen, die unter 3G hätten stattfinden können. Mit 2G ist jedoch die Grenze dessen erreicht, was wir mit unserem Gewissen und mit dem Selbstverständnis der Jazztage Dresden vereinbaren können. Wir bitten alle Beteiligten, diese Planungen zu überdenken und nicht Realität werden zu lassen. Um unsere offene und pluralistische Gesellschaft, in der wir alle leben wollen, zu erhalten, sollten wir aufeinander zugehen – in Freiheit und ohne Spaltung“, sagt Tanja Grandmontage, Geschäftsführerin der Jazztage Dresden. „Nur wer sich nicht benehmen kann oder alkoholisiert die Veranstaltung stört, kann des Konzerts verwiesen werden.“
Die Politik hat es versäumt, andere Wege zu gehen. Der Grund, warum jetzt plötzlich die durch den sächsischen Parlamentsbeschluss ausgehandelten Corona-Verordnungen im Hauruckverfahren zurückgenommen werden, liegt vor allem in der geringeren Leistungsfähigkeit der Intensivstationen im Vergleich zu Oktober 2020. Wie Prof. Dr. Albrecht vom Dresdner Uniklinikum anprangerte, wurden auch hier im Verhältnis zu 2020 keine adäquaten Mittel bereitgestellt. Auch Geimpfte tragen das Virus weiter. Sie schützen nur sich selbst und nicht andere. Eine Testpflicht für Alle wäre hier, wenn man was machen wollte, sinnvoll und würde nicht diskriminieren. „Wir haben lange überlegt und jede uns einfallende Möglichkeit in Betracht gezogen. Auch spätere Ersatzkonzerte für Ungeimpfte wären genauso diskriminierend. Dieser Beschluss kostet eine Menge Geld, aber wir hoffen auf das Verständnis. Die Hetzjagd auf Ungeimpfte als plötzliche Schuldige der Pandemie erinnert uns zu schmerzlich an 2020, wo plötzlich die Jazztage einer der Sündenböcke für viele Veranstalter waren, warum es den deutschlandweiten Lockdown im November gegeben hat. Wir können jetzt nicht wie es bei Kimmich passiert, einzelne Künstler an den Pranger stellen lassen, weil einige Konzerte stattfinden können und andere mit ungeimpften Künstlern nicht. Wir haben auch Verständnis für private Veranstalter, die so mit dem Rücken zur Wand stehen, dass die Unterwerfung zum verpflichtenden 2G-Modell alternativlos zur Insolvenz ist. Absolutes Befremden empfinden wir aber hinsichtlich hochsubventionierter Veranstalter, die trotzdem diskriminieren. Sie sollten der Fairness halber freiwillig anteilig der ungeimpften Bevölkerung ihre Zuschüsse zurückzahlen. Es wäre folgerichtig, dass dies eingeklagt wird“, so Forster abschließend.