Do, 10.12.2020 , 12:00 Uhr

Verbesserter gesetzlicher Rahmen für das Ehrenamt

Sachsen - Es wird Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht geben. Ziel ist es, einen verbesserten gesetzlichen Rahmen für das Ehrenamt zu schaffen. Darauf einigte sich der Finanzausschuss des Bundestages am Mittwoch. 

Wer aktiv in Vereinen mitwirkt, soll zukünftig besser honoriert werden. So soll der Übungsleiterfreibetrag von 2.400€ auf 3.000€ erhöht werden. Des Weiteren wird der Ehrenamtsfreibetrag von 720€ auf 840€ steigen. Außerdem wurden gesetzliche Maßnahmen vorgenommen, die zum Abbau der Bürokratie dienen sollen. Über ein Drittel der Sachsen engagiere sich in einem von etwa 30.000 sächsischen ehrenamtlichen Vereinen. 

»Endlich zahlt sich unser unnachgiebiges Engagement aus. Die längst überfälligen Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht kommen ab 2021. Sie helfen vor allem kleineren Vereinen und unterstützen wertvolle ehrenamtliche Arbeit. Das zu unterstützen, ist für uns ein wichtiges Anliegen«, sagte der sächsische Finanzminister Hartmut Vorjohann.