Das Verwaltungsgericht Dresden hat das vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verfügte Verbot eines Straßentheaters im Zuge einer Versammlung der „Freien Sachsen“ bestätigt.
Bereits vergangene Woche hatte die Partei geplant, während einer Kundgebung eine Puppe von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vom "Volk" anklagen und verurteilen zu lassen sowie 16 Wochen an den Pranger am örtlichen Marktplatz zu stellen. Diese Aktion soll nach erstmaligem Verbot nun bei der Versammlung am kommenden Montag, dem 15. August durchgeführt werden. Seitens der Versammlungsbehörde des Landkreises wurde die Kundgebung zwar bestätigt, aber mit Auflagen versehen.
Gegen diese Auflagen haben die „Freien Sachsen“ um vorläufigen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht ersucht.
Sie machten geltend, dass die Auflagen unverhältnismäßig seien und die Meinungs- und die Kunstfreiheit sowie die Versammlungsfreiheit verletzten.
Dieser Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht im Wesentlichen abgelehnt. Grund dafür war auch ein im Vorfeld der ersten Versammlung vom 8. August verbreitetes Video, in dem eine Gefangennahme einer offensichtlich Robert Habeck darstellenden Person inszeniert wurde.