Sachsen - Das Landgericht Leipzig hat im Betrugsprozess gegen den früheren MDR-Unterhaltungschef Udo Foht gleich zu Beginn eine Verständigung angeregt.
Der Vorsitzende Richter Michael Dahms sagte am Donnerstag, bei einem «glaubhaften Geständnis» könnte eine Haftstrafe von höchstens einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, in Aussicht gestellt werden. Das Verfahren wegen der Vorwürfe der Untreue und Steuerhinterziehung könnte eingestellt werden.
Es habe bereits ein Vorgespräch mit der Staatsanwaltschaft und Fohts Anwälten gegeben, wobei die Staatsanwaltschaft Zustimmung signalisiert habe. Im Gericht sagten die Anwälte, es gäbe noch Beratungsbedarf; direkt nach der Anklageverlesung wurde die Hauptverhandlung für Gespräche unterbrochen.
Der Skandal innerhalb des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders kam 2011 ans Licht. Es standen Vorwürfe im Raum, dass es Filz und Geldschiebereien gegeben haben soll. Der MDR hatte Foht gekündigt, dieser hatte sich damals nicht zu den Vorwürfen geäußert. Der Ex-Unterhaltungschef galt als ein wichtiger Förderer von Karrieren im Schlagershowgeschäft.
Eigentlich hätte der Prozess schon 2018 beginnen sollen, dieser war aber wegen Krankheit abgesagt worden. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt für Foht die Unschuldsvermutung. (mit dpa)