Mi, 19.04.2017 , 18:22 Uhr

Versäumnis der Landesdirektion - Das verändert sich jetzt beim Projekt "Stadtbahn 2020"

Dresden – Am Haltepunkt Strehlen herrscht jetzt Ratlosigkeit beim Großbauprojekt Stadtbahn 2020. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat am Dienstag wegen „schwerwiegender Verfahrensfehler“ einer Klage von Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Straßenbahnausbau auf der Oskarstraße „aufschiebende Wirkung“ zugebilligt. Nachdem die bereits laufenden Arbeiten an den Leitungen unter der aufgegrabenen Oskarstraße beendet wurden, heißt es nun erst einmal Baustopp.

Der Formfehler sei ein Versäumnis der Landesdirektion erklären die Verkehrsbetriebe. Diese beraten sich in den nächsten Tagen mit der Landeshauptstadt Dresden sowie dem vom Baustopp ebenfalls betroffenen städtischen Energieversorger DREWAG über die Konsequenzen für das Vorhaben mitsamt weiterem Vorgehen. Das 20-Millionen-Euro-Projekt Stadtbahn 2020 wird definitiv realisiert, so die DVB weiter. Das Gerichtsurteil richtet sich nicht gegen die Baugenehmigung bzw. den Planfeststellungsbeschluss an sich, sondern gegen deren Bekanntmachung. Die Landesdirektion Sachsen erklärte am Mittwoch auf Anfrage gegenüber DRESDEN FERNSEHEN:

„Das Gericht hat vier Punkte im Planfeststellungsverfahren bemängelt:

1. Die im Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung ausgelegten Unterlagen haben nicht alle relevanten Unterlagen umfasst.

2. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen (in Amtsblättern/Tageszeiteungen) war unvollständig, da dort nicht alle zur Auslegung kommenden Unterlagen aufgeführt waren.

3. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Energieversorgungsunternehmen, Behörden) zu den Planungen der DVB wurden teilweise nicht öffentlich ausgelegt.

4. Nach dem im Planfeststellungsverfahren durch die DVB überarbeitete Planunterlagen eingeführt wurden, kamen diese zwar zur öffentlichen Auslegung – allerdings wurde auf den notwendigen Erörterungstermin verzichtet.

Die LDS wird die Mängel so schnell wie möglich abstellen. Dafür ist die nochmalige öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Durchführung eines Erörterungstermins erforderlich. Dieser Prozess wird voraussichtlich Mitte Mai starten und bis Ende August dauern. Ein früherer Termin ist nicht möglich, da zunächst auslegungsfähige Unterlagen zusammengestellt werden müssen. Dafür bedarf es der Zuarbeit der Dresdner Verkehrsbetriebe und der Zuführung von Unterlagen, die gegenwärtig noch bei Gericht liegen. Alle Schritte zur Zusammenstellung auslegungsfähiger Unterlagen wurden bereits eingeleitet.“

Unklar ist, inwiefern sich der Baustopp auf Zeit- und Kostenplan auswirkt. Dass es hier zu Veränderungen kommt ist laut DVB unstrittig. Verschiedene Baumaßnahmen können nur in den Sommermonaten ausgeführt werden – Eine Trinkwasserleitung sowie Fernwärmerohre der DREWAG müssten bis spätestens September unter der Erde liegen. Kommt es hierbei zu Verzögerungen, droht sich der gesamte Projektplan zu entgleisen. Aus diesem Grund versuchen die Projektbeteiligten insbesondere hierfür eine Lösung zu erarbeiten.
Erst im März feierten die Landeshauptstadt und die Dresdner Verkehrsbetriebe gemeinsam mit weiteren Projektbeteiligten großen Baustart. Eigentlich sollten nach gut einem Jahr Bauzeit erstmals Straßenbahnen über die Oskarstraße rollen und am Haltepunkt Strehlen halten.