Do, 31.01.2019 , 11:08 Uhr

Videoüberwachung von Hafträumen in Sachsen

Dresden - Der Sächsische Landtag hat heute ein Bündel von sächsischen Justizvollzugsgesetzen verabschiedet. Neben einer eigenen landesgesetzlichen Grundlage für den Vollzug des Jugendarrestes werden zahlreiche Regelungen an aktuelle Entwicklungen im Justizvollzug angepasst, um insbesondere die Sicherheit in den sächsischen Justizvollzugsanstalten weiter zu erhöhen. So werden die Videoüberwachung von Hafträumen und die Möglichkeit der disziplinarischen Trennung von Gefangenen eingeführt.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Mit dem heute beschlossenen Gesetz werden wir künftig den sicherheitsrelevanten Herausforderungen in den sächsischen Justizvollzugsanstalten besser gewachsen sein. Durch Videoüberwachung in Hafträumen, die disziplinarische Trennung bei Verfehlungen der Gefangenen und besondere Maßnahmen bei radikal-extremistischen Bestrebungen können die Justizvollzugsbediensteten auch in Problemfällen so reagieren, dass die Sicherheit in den Anstalten bestmöglich gewährleistet ist.“ Die Anpassung der Justizvollzugsgesetze schafft u.a. die rechtlichen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung von Hafträumen. Dabei wird eine Prüfempfehlung der von der Staatsregierung eingesetzten unabhängigen Expertenkommission im Fall Al-Bakr aufgegriffen und umgesetzt. Außerdem soll künftig bei schwerwiegenden oder wiederholten Verfehlungen von Gefangenen die Anordnung einer disziplinarischen Trennung möglich sein. Für die Dauer von bis zu zwei Wochen bedeutet das im Regelfall: gesonderter Einzelhaftraum, keine Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen, Entziehung sämtlicher privater Gegenstände und Einzelhofgang. Besteht die Gefahr der Verbreitung radikal-extremistischer Anschauungen und Verhaltensweisen, können zukünftig besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden. In solchen Fällen ist es dann leichter möglich, den Gefangenen Gegenstände zu entziehen oder sie von anderen Gefangenen abzusondern, um so Radikalisierungsversuche frühzeitig zu unterbinden. Das neue Sächsische Jugendarrestvollzugsgesetz ersetzt die bislang geltenden bundesrechtlichen Bestimmungen zum Vollzug des Jugendarrestes. Während des Arrestes soll den Jugendarrestanten das von ihnen begangene Unrecht mit dem Ziel bewusst gemacht werden, ihr Verantwortungsbewusstsein und ihr Einfühlungsvermögen in die Situation der Opfer von Straftaten zu stärken oder gar erst zu entwickeln. Ihnen sollen Einstellungen und Fertigkeiten beigebracht werden, die vor erneuter Straffälligkeit schützen.