Dresden - Die Fahrerlaubnisbehörde meldet ein sehr hohes Antragsaufkommen bezüglich des Führerscheinpflichtumtauschs und bittet daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Die Anträge würden stetig bearbeitet werden.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat durch den Führerscheinpflichtumtausch derzeit alle Hände voll zu tun. Seit dem 15. September 2021 sind in Dresden mehr als 4.600 Anträge diesbezüglich eingegangen. Die Fahrerlaubnisbehörde bittet deshalb die Dresdner Bürgerinnen und Bürger von Sachstandsanfragen zum Führerscheinpflichtumtausch abzusehen. Da die Beantwortung elektronischer sowie telefonischer Anfragen viel Zeit in Anspruch nimmt, würde sich die Bearbeitungszeit dadurch weiter verlängern. Der Antragsteller erhalte unverzüglich Post, sobald die Bearbeitung des Antrags abgeschlossen ist. Die Fahrerlaubnisbehörde bittet um Verständnis. Die Polizei sei bundesweit über die mögliche verlängerte Bearbeitungszeit beim Führerscheinpflichtumtausch informiert.
Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und deren Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, müssen ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2022 gegen einen neuen austauschen. Durch die Umtauschaktion sollen Führerscheine in Zukunft EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein.