Sa, 11.08.2018 , 11:19 Uhr

Viele Wespen und Hornissen durch heißen Sommer

Dresden - Das Umweltamt berichtet dass Sie viele Anfragen zum Thema Wespen und Hornissen erreichen. Dabei ist die Liste der Vorurteile lang. Nach wie vor halten viele Menschen vor allem Hornissen für gefährlich. Aber diese Tiere sind harmlos und für den Naturhaushalt sehr nützlich.

In Deutschland gibt es hundert Wespenarten, deren größte Vertreterin die Hornisse (Vespa crabro) ist. Außerhalb ihres Nestbereiches handelt es sich um äußerst friedfertige Tiere, die bei Störungen größte Fluchtbereitschaft zeigen – kein Grund also zur Panik! Nur in sehr seltenen Fällen sticht eine Hornisse, weil sie bedrängt wird und sich verteidigt.

Friedlich ist auch die Sächsische Wespe (Dolichovespula saxonica). Diese verteidigt nur den unmittelbaren Nestbereich und geht – wie auch die Hornisse - nicht an süße Lebensmittel. Da sie gern auf Dachböden nistet, werden ihre Nester häufig vom Menschen aus Angst zerstört. Vereinfachend gilt: Diejenigen Wespenarten, die freihängende, gut sichtbare Nester bauen, sind für den Menschen ungefährlich – anders als etwa die Deutsche und die Gewöhnliche Wespe (Vespula germanica und Vespula vulgaris), die in dunklen Hohlräumen, meist unterirdisch, nisten.

Alle Wespenarten können stechen und die Giftzusammensetzung ähnelt sich. Aber das Gift der Hornisse ist nicht gefährlicher als das anderer Wespen. Aufpassen sollten Menschen die eine Insektenallergie haben. Werden sie gestochen, sollte schnell ein Arzt gerufen werden. Das eine Hornisse beim Essen oder Trinken zusticht ist jedoch sehr unwahrscheinlich. Sie ernähren sich von Fallobst, Nektar und Baumsäften. Da sie an ihre Brut Fliegen, Bremsen und andere Insekten verfüttern, leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Schädlingsbekämpfung.

Generell unterliegen alle wildlebenden Tiere – also auch Wespen, Hornissen, Wildbienen und Hummeln – dem allgemeinen Schutz des Gesetzes. Die Tiere dürfen also nicht gefangen, verletzt oder getötet werden.

Für Hornissen, Wildbienen und Hummeln gilt: In bestimmten Fällen kann das Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden eine Befreiung von den Verboten erteilen, wenn eine begründete Gefahr besteht. Befindet sich beispielsweise ein Hornissennest im Aufenthaltsbereich spielender Kinder oder ist die Terrasse aufgrund eines Nestes nicht mehr nutzbar, kann eine Umsiedlung oder – in Ausnahmefällen – die Beseitigung des Nestes in Erwägung gezogen werden.

Da alle Wespenstaaten und daher auch die Hornissenstaaten einjährig sind und ihre Völker Anfang November absterben, sind ihre Nester ab diesem Zeitpunkt leer und werden auch im Folgejahr nicht neu besiedelt.