Vogtland- Mit der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung setzt Sachsen verstärkt auf das Optionsmodell 2G-System. Der Landkreis weist in diesem Zusammenhang auf formale Bedingungen hin.
So muss ein Betrieb im 2G-Optionsmodell mindestens drei Werktage vor Beginn der Veranstaltung oder des Angebots der zuständigen Gesundheitsbehörde in schriftlicher oder elektronischer Form angezeigt werden. Für den Vogtlandkreis erfolgt dies über ein Onlineformular auf www.vogtlandkreis.de/2G. Die zuständige Gesundheitsbehörde kann im Falle eines Verstoßes gegen die Vorgaben dieser Verordnung Auflagen anordnen. Sie kann auch vorübergehend oder dauerhaft untersagen, die Veranstaltung oder das Angebot nach dem 2G-Optionsmodell zu betreiben.