Dresden - Maul- und Klauenseuche, Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest - in den vergangenen Jahren hatten deutsche Städte immer wieder mit Tierseuchenfällen zu tun. Sachsen hat nun staatliche Vorsorge getroffen, um im Seuchenfall die Kapazitäten für schnellen, effektiven und tierschutzgerechten Einsatz vorzuhalten.
Hochansteckende Tiererkrankungen richten vor allem in der Nutztierhaltung große Schäden und Verluste an. Die Erreger sind meist sehr virulent und verbreiten sich dadurch rasant. Mit dem Vorsorgevertrag soll die Voraussetzung geschaffen werden, um im Seuchenfall innerhalb von 24 Stunden am Ausbruchsherd vor Ort zu sein und alle Maßnahmen tierschutzgerecht durchzuführen.
Tritt eine dieser Tierseuchen auf, ist die oberste Prämisse der Tierseuchenbekämpfung, die Seuchenherde zu lokalisieren und zu bekämpfen. Amtlich angeordnete Tiertötungen können ebenfalls erforderlich sein.
Es gilt Tierbestände vor Ansteckung zu schützen und den Schutz der menschlichen Gesundheit sicher zu stellen. Der staatliche Vorsorgevertrag schafft für die Nutztierarten Schweine, Geflügel, Rinder sowie Schafe und Ziegen eine einheitliche Lösung im Tierseuchenfall.
Die letzte amtlich angeordnete Tiertötung im Rahmen eines Tierseuchenfalls erfolgte in Sachsen während des Geflügelpestgeschehen 2016/2017 (Tötung von 6.998 erkrankten Puten). Tierhalter von amtlich angeordneten Tiertötungen erhalten gemäß §§ 15 ff Tiergesundheitsgesetz eine Entschädigung für erlittene Tierverluste.