Dresden - Das Zollfahndungsamt Dresden ist als eines der acht Fahndungsämter des Zolls für die Verfolgung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität, besonders in den Deliktbereichen Rauschgift, Waffen- und Sprengstoffschmuggel, Markenpiraterie, Zigaretten- und Alkoholschmuggel zuständig. Am Mittwoch hat die Behörde ihre Bilanz für das Einsatzjahr 2017 vorgelegt.
Im Jahr 2017 leitete das Zollfahndungsamt Dresden 1.211 Ermittlungsverfahren gegen 1.539 Tatverdächtige ein, das sind leicht rückläufige Zahlen zum Vorjahresvergleich.
Durch ihre Ermittlungen deckten die Zollfahnder Steuerhinterziehungen im Gesamtumfang von rund 12 Millionen Euro auf. Sie wurden im Wesentlichen durch den Schmuggel unverzollter und unversteuerter Zigaretten und nicht ordnungsgemäß entrichtete Einfuhrabgaben bei Wareneinfuhren aus Drittländern und der Hinterziehung von Energiesteuer begangen.
In der Bekämpfung des international organisierten Rauschgiftschmuggels, einem Tätigkeitsschwerpunkt des Zollfahndungsamtes Dresden, konnte im vergangenen Jahr die Ein- und Durchfuhr von 386 Kilogramm Betäubungsmitteln verhindert werden. Dazu kommen noch mehr als 3.000 Ecstacypillen und 8.300 LSD-Trips, die ebenfalls sichergestellt wurden.
Der prosperierende Internethandel wirkte sich auch 2017 auf den erhöhten Missbrauch des internationalen Postverkehrs für die Einfuhr illegaler Waren aus. Das betraf unverändert solche Deliktsbereiche, wie unversteuerte Zigaretten, in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik, verbotene Waffen und Erzeugnisse aus geschützten Tieren und Pflanzen.
Um den Tätern jene Vermögensvorteile zu entziehen, die sie aus Zoll- und Steuerstraftaten gezogen haben, wurden im erheblichen Umfang Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung als Teil der Ermittlungen durchgesetzt. Im Jahr 2017 konnten dadurch Vermögenswerte (Bargeld, Wertgegenstände, Immobilien, Forderungen) von insgesamt 751.000 Euro gesichert werden, die Straftäter mutmaßlich unmittelbar oder mittelbar aus ihren Taten wie zum Beispiel dem Handel mit Schmuggelzigaretten oder Betäubungsmitteln erlangten.
In abgeschlossenen Ermittlungsverfahren sprachen Gerichte im Vorjahr Freiheitsstrafen von insgesamt 284 Jahren und Geldstrafen von rund 142.715 Euro aus.
Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels
Die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels stellt nach wie vor einen Hauptschwerpunkt in der Arbeit des Zollfahndungsamtes Dresden dar. Im Rahmen von 500 Ermittlungsverfahren, die unter Beteiligung der Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift in Sachsen und Thüringen geführt wurden, konnten den Tatverdächtigen die unerlaubte Einfuhr von rund 400 Kilogramm Betäubungsmitteln aus EU- oder Drittländern zusätzlich zu den sichergestellten 386 kg nachgewiesen werden.
Zum überwiegenden Teil waren sichergestellte Betäubungsmittel nicht für Deutschland bestimmt. Deren Adressaten hatten ihren Sitz in anderen Ländern Europas oder auf anderen Kontinenten. Im Zuge der internationalen Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen erhielten die Fahnder in den Zielländern umgehend Mitteilungen über die Feststellungen. Kurzfristig organisierten die Dresdner Zollfahnder kontrollierte Weiterleitungen dieser Rauschgiftsendungen ins Empfängerland und unterstützten damit maßgeblich die dortigen Ermittlungen gegen die Organisatoren des Rauschgiftschmuggels.
Nach wie vor steht bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität beim Zollfahndungsamt Dresden das Vorgehen gegen den Crystal-Schmuggel über die sächsisch-tschechische Grenze im Vordergrund. Häufig er-geben sich aus Feststellungen von Crystal im grenznahen Raum, die im Rahmen verdachtsunabhängiger Kontrollen durch Kontrolleinheiten der Hauptzollämter Dresden und Erfurt getroffen werden, Ausgangspunkte für die Einleitung von Ermittlungsverfahren des Zollfahndungsamts Dresden. Bei gemeinsamen Maßnahmen mit den KEV wurden im August 2017 in Görlitz 900 g Crystal kurz nach ihrer Einfuhr aus Polen sichergestellt.
Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen führten Anfang 2018 zur Aufdeckung eines hochprofessionellen Crystal-Labors in Dresden. Das ZFA Dresden konzentriert seine Ermittlungen in diesem Deliktsbereich auf die schwere und organisierte Rauschgiftkriminalität. Aber auch bei der Verfolgung sonstiger Zoll-vergehen spielt die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels/-handels eine große Rolle. So wurden im Rahmen einer Durchsuchung, die das Zollfahndungsamt Dresden wegen der Hinterziehung von Eingangsabgaben im Oktober 2017 in Leipzig durchführte, insgesamt 15 kg Betäubungsmitteln (7 kg Crystal, 8 kg Amfetaminpaste) sichergestellt.
Bekämpfung der Verbrauchsteuerkriminalität
Beim Vorgehen gegen die Verbrauchsteuerkriminalität ergaben sich im Jahr 2017 am ZFA Dresden drei Schwerpunkte. Einer davon ist seit vielen Jahren die Bekämpfung des illegalen Verbringens von Zigaretten und die Steuerhehlerei mit diesen. Bei der Anzahl der sichergestellten Zigaretten zeichnet sich ein Rückgang (2017: 1.676.509; 2016: 3.174.261) ab. Dieser beruht auf dem Umstand, dass es 2017 im Gegensatz zu 2016 kaum noch Aufgriffe mit Großtransportern gab.
Der überdurchschnittliche Anstieg der Anzahl von Schmuggelzigaretten, die in den Ermittlungsverfahren ermittelt wurden verdeutlicht, dass diese Form der Kriminalität weiter ein große Rolle spielt. Wie bei den Ermittlungen festgestellt, nutzen Zigarettenhehler zunehmend die Möglichkeiten, die Soziale Medien für den Absatz der geschmuggelten Zigaretten bieten.
Als eine neue Form der Zollkriminalität zeigte sich 2017 die kriminelle Ausnutzung der unterschiedlichen steuerlichen Bewertung von Rohtabak in Deutschland und in der Republik Polen. Während dieser in der Republik Polen Steuergegenstand ist und deshalb der Verkehr damit zollamtlich überwacht wird, ist dies in Deutschland nicht der Fall. Diesen Umstand nutzen polnische Schmugglergruppierungen, die große Sendungen mit Rohtabak in den deutschen Grenzbereich zu Polen bringen. In der Folge wird unter Missbrauch der offenen Grenze dieser Rohtabak sukzessive in Kleinsendungen nach Polen und dort rechtswidrig in den Verkehr gebracht.
Einen weiteren Schwerpunkt der Ermittlungen im Deliktbereich Verbrauchsteuern bildet das Vorgehen gegen die gewerbsmäßig ausgeübte Hinterziehung von Energiesteuern. So wurden u.a. durch deutsche Mineralölhersteller, die in engen Geschäftsbeziehungen mit Mineralölhändlern in anderen EU-Staaten tätig wurden, Energiesteuern im erheblichen Umfang hinterzogen. Einem regionalen Mineralölhersteller konnte seitens des ZFA Dresden im engen Zusammenwirken mit der zu-ständigen Steuerfahndung die Hinterziehung von 58 Mio. Euro Energiesteuer und mehr als 13 Mio. Euro Umsatzsteuer nachgewiesen werden. Derartige Ermittlungsverfahren erfordern stets einen großen Aufwand. So erfolgte z.B. in einem solchen Verfahren des ZFA Dresden bundesweit und an einem Tag die Umsetzung von 120 Durchsuchungsbeschlüssen.
Bekämpfung der Waffen- und Sprengstoffkriminalität
In diesem Deliktbereich konzentrierten sich die Ermittlungen des ZFA Dresden vorrangig auf die Bekämpfung des Waffenschmuggels und der rechtswidrigen Einfuhr von Sprengstoffen in Form von unerlaubter Pyrotechnik, was eine Zunahme der entsprechenden Ermittlungsverfahren von 171 (2016) auf 267 (2017) zur Folge hatte.
Der Anstieg der sichergestellten scharfen Waffen im Jahr 2017 auf 30 Stück ergab sich vorrangig aus Ermittlungsverfahren gegen Personen, die im Internet Waffen beim Onlineversender MIGRANTENSCHRECK per Post bezogen hatten. Ein großer Teil der Täter war sich der Begehung einer Straftat nicht bewusst, weil sie sich diese Waffen aus liefern ließen, diese Waffen frei verkäuflich sind. Das wesentlich strengere deutsche Waffenrecht wurde von ihnen sträflich vernachlässigt und führte zur Einleitung von Strafverfahren gegen die Käufer.
Anders verhält es sich bei Pyrotechnik, die ebenfalls per Onlinehandel aus dem Ausland bezogen wurde. Den meisten Bestellern war bewusst, dass es sich dabei um Pyrotechnik handelt, deren Verkehr in Deutschland beschränkt ist. Manchen war der illegale Bezug aus dem Ausland nicht ausreichend. So entdeckten die Zollfahnder bei einem Thüringer, bei dem sie wegen des Bezugs von Pyrotechnik aus dem Ausland durchsuchten, ein kleines, aber professionell eingerichtetes Labor. Dort baute er aus diversen Spreng- und Zusatzstoffen sogenannte "Kugelbomben". Diese werden üblicherweise nur bei professionellen Feuerwerken eingesetzt, wobei sie nur aus speziellen Vorrichtungen abgeschossen werden dürfen. Die Nettoexplosivmasse der im Labor vorgefundenen und im Bau befindlichen "Kugelbomben" betrug 15 kg reinen Sprengstoff.
Neben den Verfahren wegen Waffen und Pyrotechnik, gab es Ermittlungsverfahren wegen der Einfuhr verbotener Gegenstände, wie z.B. Taschenlampen mit versteckt eingebauten Elektroschockern, Wurfsternen, Schlagringen und anderen gefährlichen Gegenständen, die leicht und billig auf den sogenannten Asiamärkten in den benachbarten Staaten erworben werden können.
Arzneimittel
In diesem Deliktbereich ist ein leichter Anstieg der Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz oder das Antidopinggesetz gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (2017: 256; 2016: 247). Sichergestellt wurden:
- Arzneimittel - 16.000 Tabletten, 660 kg Pulver und 230 Ampullen
- Dopingmittel - 108.518 Tabletten, 23 kg Pulver und 3.400
Ampullen
Im Wesentlichen resultieren die Ermittlungsverfahren aus Feststellungen im Expressgutverkehr am DHL-HUB beim Flughafen Leipzig. Mehr als 90 Prozent der beanstandeten Sendungen waren für Empfänger in anderen EU-Staaten und Drittstaaten bestimmt. Dabei trat China als Hauptversendungsland auf. In 10 Fällen erfolgten in Abstimmung mit den Zollbehörden in den Empfängerländern Kontrollierte Weiterleitungen, da diese Substanzen dort als Beweismittel in eigenen Ermittlungsverfahren Verwendung fanden.
Zölle und Eingangsabgaben
In diesem Deliktbereich gab es 10 Ermittlungsverfahren. Nach dem Abschluss von Ermittlungen, die teilweise mehrere Jahre in Anspruch nahmen, konnten Steuern in Höhe von 2,2 Mio. Euro zwecks Nacherhebung festgesetzt werden.
Das Zollfahndungsamt Dresden hat insgesamt rund 280 Mitarbeiter in Dresden, Görlitz, Leipzig und Erfurt.