Di, 03.12.2024 , 10:55 Uhr

Vorzeitige Bundestagswahl: Städte setzen auf klare Regeln

Wahlkampfstart: Keine Plakate in Sachsens Großstädten

Vor der Bundestagswahl im Februar bleiben Wahlplakate in Leipzig, Dresden und Chemnitz vorerst verboten. Weihnachtsmärkte und städtische Satzungen beeinflussen den Zeitplan.

Wahlwerbung in Sachsens Großstädten vorerst untersagt

Die Vorbereitungen für die vorgezogene Bundestagswahl im Februar 2024 laufen auf Hochtouren, doch in Sachsens Großstädten bleibt der öffentliche Raum vorerst frei von Wahlplakaten. In Leipzig, Dresden und Chemnitz gilt ein Plakatierverbot bis zum offiziellen Beginn des Wahlwerbezeitraums, der durch kommunale Satzungen geregelt wird.

Klare Regeln für den Wahlkampf

Sollte der Wahltag, voraussichtlich der 23. Februar 2024, bestätigt werden, beginnt die erlaubte Plakatierungszeit in Leipzig am 11. Januar – sechs Wochen vor der Wahl. Ähnliche Regelungen gelten in Dresden und Chemnitz, wo der Zeitraum ebenfalls auf wenige Wochen begrenzt ist. Die Weihnachtszeit, insbesondere die stark besuchten Weihnachtsmärkte, bleibt so von Wahlwerbung verschont.

Hintergrund: Vorzeitige Bundestagswahl

Die vorgezogene Bundestagswahl ist nötig, weil Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 11. Dezember die Vertrauensfrage stellen will. Sollte er diese verlieren, könnte der Bundestag durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aufgelöst werden. Der angestrebte Wahltag am 23. Februar ist jedoch noch nicht offiziell bestätigt.

Stadtverwaltungen setzen auf geordnete Abläufe

Die Stadtverwaltungen betonen die Bedeutung der Wahlwerbesätze, um eine geordnete Nutzung des öffentlichen Raums zu gewährleisten. Chemnitz erlaubte die Plakatierung frühestens sieben Wochen vor der Wahl, während Dresden noch keine detaillierten Angaben gemacht hat. Ziel ist es, den städtischen Charakter während der Weihnachtszeit zu bewahren und gleichzeitig faire Bedingungen für den Wahlkampf zu schaffen.