Die Vorbereitungen für die vorgezogene Bundestagswahl im Februar 2025 laufen auf Hochtouren. Doch in Sachsens Großstädten wie Dresden, Chemnitz und Leipzig müssen sich die Parteien gedulden – Wahlplakate bleiben vorerst verboten.
Grundlage für diese Regelung sind die Wahlwerbesätze der Städte. In Leipzig informierte die Stadtverwaltung, dass der gebührenfreie Sondernutzungszeitraum für Wahlwerbung erst am 11. Januar – sechs Wochen vor dem geplanten Wahltag am 23. Februar – beginnt. In Chemnitz dürfen Plakate sogar erst sieben Wochen vor der Wahl angebracht werden.
„Damit wird es in der Weihnachtszeit, besonders rund um Weihnachtsmärkte, keine Plakate geben“, betonte eine Sprecherin der Stadt Leipzig. Ähnlich äußerten sich die Verwaltungen in Chemnitz und Dresden.
Die vorgezogene Bundestagswahl wird notwendig, da Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 11. Dezember die Vertrauensfrage stellen will. Sollte er diese verlieren, kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag auflösen. Der Termin am 23. Februar ist zwar angekündigt, wurde jedoch noch nicht offiziell bestätigt.
Parteien wie CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen äußerten Verständnis für die Regelungen. „Es ist wichtig, dass wir die Weihnachtszeit nicht mit Wahlwerbung überfrachten“, so ein Sprecher der CDU in Leipzig. Kritisch sehen jedoch einige den kurzen Zeitraum für Wahlwerbung, der für kleinere Parteien eine Herausforderung darstellen könnte.
Die Entscheidung der Städte
, die Plakatierung erst nach den Feiertagen zu erlauben, sorgt dafür, dass Weihnachtsmärkte und festliche Dekorationen nicht durch politische Werbung beeinträchtigt werden. Viele Bürger begrüßen diese Regelung, da sie die besinnliche Atmosphäre in der Weihnachtszeit schützt. Gleichzeitig bleibt den Parteien noch genügend Zeit, um ihre Botschaften vor dem Wahltermin sichtbar zu machen.
Mit Blick auf den möglichen Wahltag am 23. Februar 2025 bleibt abzuwarten, wie die Parteien ihre Strategien in dem vergleichsweise kurzen Werbezeitraum umsetzen werden.