Fr, 27.07.2018 , 15:32 Uhr

Waldbrandgefahr im Raum Dresden sehr hoch

Dresden - In den kommenden Tagen ist mit keiner Verbesserung der Gefährdungslage durch Waldbrände zu rechnen. Der Deutsche Wetterdienst gibt regelmäßige Einschätzungen zur Waldbrandgefahrensituation heraus. Die Prognose: Im Dresdner Stadtgebiet wird auch über das Wochenende hinaus die Waldbrandgefahrenstufe 4 gelten. In ganz Sachsen gelten, je nach Region, derzeit die Gefahrenstufen 3 bis 5.

Die Stadt Dresden als untere Forstbehörde und der Forstbezirk Dresden haben daher Handlungsempfehlungen erarbeitet, welche die Bürger für die Problematik sensibilisieren sollen. „Die Schreckensmeldungen aus dem europäischen Ausland sind ein trauriger Hinweis darauf, welche Gefahren von Waldbränden ausgehen können“, merkt der Forstbezirksleiter Dr. Markus Biernath an. „Wir bitten daher alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, unsere Hinweise zu berücksichtigen“.
Unabhängig von der Gefährdungslage gilt im Wald: offenes Feuer ist strengstens verboten. Dazu gehört u.a. das Rauchen, Grillen und Zünden von Lagerfeuern. Bei der Fahrt mit dem Auto durch den Wald dürfen keine Zigarettenkippen oder –asche in den Wald geworfen werden.

Dies ist eine häufige Ursache für Brände in Straßennähe. Ebenso sind parkende Autos eine Gefahrenquelle. Die Abgasanlagen von Autos können - vor allem im Stand – Temperaturen bis zu 500 °C erreichen. Das Abstellen von Fahrzeugen auf bewachsenen und unbefestigten Wegen und Parkplätzen stellt daher eine erhebliche Gefahr dar. Waldwege dürfen zudem nicht zugeparkt werden, damit Feuerwehr und Rettungskräfte im Ernstfall nicht behindert werden.

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 sollten die Straßen und Wege (auch Waldwege) nicht verlassen werden. Je nach Einschätzung der Gefährdungslage kann das Betreten des Waldes eingeschränkt werden.

Je verantwortungsbewusster sich die Waldbesucher verhalten, umso besser. Dies verringert das Waldbrandrisiko am zuverlässigsten. Denn leider werden - trotz Aufklärung - die meisten Brände durch Menschen verursacht.