Dresden - Die sogenannte Weihnachtsamnestie in Sachsen öffnet auch in diesem Jahr für einige Gefangene die Türen der Justizvollzugsanstalten früher als geplant. Nach Angaben des sächsischen Justizministeriums wurden bis zum 12. November 2024 bereits 15 Straftäter, darunter zwei Frauen, vorzeitig entlassen. Diese Maßnahme, die seit 2020 regelmäßig rund um die Feiertage erfolgt, basiert auf einer ministeriellen Anordnung und hat rechtlich keine Amnestie im engeren Sinne zur Grundlage.
Nur Inhaftierte, die zu weniger als zwei Jahren Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt wurden und deren reguläres Haftende zwischen dem 13. November 2024 und dem 2. Januar 2025 liegt, können von der Weihnachtsamnestie profitieren. Besonders schwere Straftäter sowie auffällige Gefangene sind von dieser Regelung grundsätzlich ausgeschlossen. Vor der Entlassung werden die Lebensumstände der Betroffenen sorgfältig geprüft, um sicherzustellen, dass Wohnung, soziale Unterstützung, ärztliche Versorgung und finanzielle Mittel gesichert sind.
Ministerin Katja Meier (Grüne) hebt die Bedeutung der Weihnachtsamnestie hervor: „Es ist ein Zeichen der Menschlichkeit und des Neubeginns der Justiz.“ Die Möglichkeit, die Weihnachtszeit mit der Familie zu verbringen, stärkt soziale Bindungen und erleichtert den Wiedereinstieg in die Gesellschaft.“ Gleichzeitig entlastet die Maßnahme die Justizvollzugsanstalten, da Plätze für neue Häftlinge frei werden.
Die Weihnachtsamnestie gibt Betroffenen nicht nur die Möglichkeit, das Weihnachtsfest mit ihren Familien zu feiern, sondern unterstützt auch langfristig ihre Resozialisierung. Sie ist ein wichtiger Schritt, um Menschen zu helfen, die Vergangenheit hinter sich zu lassen und eine neue Perspektive in Freiheit zu finden.