Chemnitz- Der Chemnitzer Stadtkämmerer Sven Schulze hat auch in diesem Jahr den so genannten „Weihnachtsfrieden“ veranlasst.
Während der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel werden daher Maßnahmen unterbleiben, die in dieser Zeit als unangemessen empfunden werden. In der Zeit vom 21. Dezember 2018 bis 1. Januar 2019 wird grundsätzlich auf die Mahnung und Vollstreckung von offenen Forderungen verzichtet.
Ausnahmen gibt es nur dann, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der noch offenen Zahlung drohen.