Leipzig – In der Weihnachtszeit tritt auch in Leipzig wieder der so genannte Weihnachtsfrieden in Kraft. Dabei erlassen Behörden und Ämter keine Verwaltungsakte, die den Empfänger belasten. So verschickt das Leipziger Ordnungsamt bis zum 27.12. keine Verwarnungen oder Bußgeldbescheide.
Ausgenommen sind nur Entscheidungen bei drohender Verjährung. Der Versandstopp gilt für auch das Finanzamt. Auf Mahnungen und Vollstreckungen von offenen Forderungen wird in der Weihnachtszeit verzichtet. Dennoch existiert natürlich kein „Freibrief“ hinsichtlich der Beachtung rechtlicher Normen. Verstöße werden weiterhin angezeigt und geahndet.
|