Sachsen- Opfer einer Gewalttat in Sachsen bekommen nach einer Erhebung des Weißen Rings zu selten die ihnen zustehende finanzielle Entschädigung vom Staat. Der Kommunale Sozialverband habe 2021 mehr als die Hälfte der Anträge von Gewaltopfern (54,8 Prozent) als «erledigt aus sonstigen Gründen» abgestempelt, teilte die Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer der Deutschen Presse-Agentur in Mainz mit. Mehr als jeder fünfte Antrag (21,8 Prozent) sei abgelehnt worden. 23,4 Prozent der Anträge wurden anerkannt.
«Nicht mal einem Viertel der Opfer hat der Staat in Sachsen geholfen, das ist viel zu wenig», kritisierte der Landesvorsitzende Geert Mackenroth. «Opfer müssen zu ihrem Recht auf Entschädigung kommen.» Die Zahl der «Erledigungen aus sonstigen Gründen» müsse unbedingt sinken, betonte Mackenroth. Denn diese seien meist als Ablehnungen zu werten, die Betroffenen erhielten keine Unterstützung. Mit dem Opferentschädigungsgesetz verpflichtet sich der Staat, Opfer von Gewalttaten wie Körperverletzung, häuslicher Gewalt oder sexuellem Missbrauch, zu unterstützen. Der Staat soll laut Gesetz etwa Kosten für medizinische Behandlungen oder Rentenzahlungen übernehmen. Über die Anträge entscheiden die Ämter in den Ländern. (dpa)