Dresden - Sachsens Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert geht weiter gegen die Facebook-Fanseite der sächsischen Staatskanzlei vor.
In dem seit vorigen Jahr schwelenden Konflikt habe die Staatskanzlei bislang lediglich die Statistik-Funktion Insights abgeschaltet, sagte Hundert in einem Interview der «Freien Presse» (Samstagausgabe). «Das reicht aber nicht.» Sachsens Regierung sei den Nachweis einer datenschutzrechtskonformen Nutzung der Facebook-Fanseite bislang schuldig geblieben.
Die Datenschutzbeauftragte zeigte sich außerdem verärgert über das Agieren der Staatskanzlei. Eigentlich hätte sie sich schon bis Ende vorigen Oktobers zum Entwurf einer Anordnung äußern sollen, in der die Abschaltung der Facebook-Seite verlangt wird, sagte Hundert. Die Frist sei dann bis Ende Januar verlängert worden. «Die Stellungnahme zur Anhörung im Januar, das muss ich sagen, war schon dreist. Am Tag des Fristablaufs kam ein Brief einer Anwaltskanzlei, in dem stand, dass sich die Staatskanzlei jetzt juristisch vertreten lasse und dass man um Fristverlängerung bis Juli bitte.» Die Datenschutzbeauftragte habe nun eine Frist bis Ende März gewährt.
Das Problem mit der Fanseite sei das Geschäftsmodell von Facebook, sagte Hundert. «Das Geschäftsmodell von Facebook ist das Datensammeln, um Leuten ein Thema anzubieten, was sie interessieren kann. Damit lässt sich maßgeschneiderte, personalisierte Werbung schalten.» Die Staatskanzlei als verantwortliche Stelle für die Fanseite könne nicht darüber aufklären, was mit den Daten passiere.
Sie habe als Datenschutzbeauftragte durchaus Verständnis dafür, dass die Staatskanzlei Öffentlichkeitsarbeit mache. «Das verlangen wir ja von einer staatlichen Stelle auch, also auch von Politik, dass sie transparent ist und erklärt, warum bestimmte Sachen geschehen. Aber die Regierung macht das über eine Plattform, die die Daten derjenigen sammelt, die die Plattform nutzen. Sie machen das Geschäft für Facebook mit und nutzen deren Reichweite. Genau an diesem Punkt machen wir auch die Verantwortung fest», sagte Hundert.
Statt eine Facebook-Fanseite zu betreiben, könne die Regierung auch über eine eigene, datenschutzkonforme Internetseite informieren, sagte Hundert. «E-Mail-Newsletter können ebenfalls datenschutzkonform gestaltet werden.» (dpa)