Mo, 20.11.2017 , 14:43 Uhr

Weitere Urteile im VW-Abgasskandal

Dresden – Am Dienstag, den 21. November wird das Landgericht Dresden weitere Urteile zur VW-Abgasproblematik verkünden. Diesmal geht es um Klagen, die sich sowohl gegen die Händler als auch gegen den VW-Konzern richten. Mit den zu verkündenden Urteilen hat das Landgericht in allen von ihm ausgewählten Pilotverfahren eine Entscheidung getroffen und damit zu den verschiedenen Konstellationen seine Position klargestellt.

Bereits am 8. November hatte das Landgericht die Klage gegen einen Händler abgewiesen. Das Gericht geht davon aus, dass gegen seine Entscheidungen Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt werden wird. Den Klägern und Beklagten in den weiteren beim Landgericht anhängigen Verfahren legt das Gericht daher nahe, die Entwicklung in der Berufungsinstanz abzuwarten und die weiteren Verfahren solange ruhen zu lassen, da vor einer höchstrichterlichen Klärung alle Entscheidungen der unteren Instanz nur Durchgangsstadien seien, die zu einer Fortsetzung in der nächsten Instanz führten. In einem Schreiben an die Prozessbeteiligten hat das Gericht dazu ausgeführt: „Angesichts des erheblichen Aufwandes und der beträchtlichen Kosten, die entstünden, wenn in allen Verfahren parallel durch die Instanzen hindurch prozessiert würde, halten wir den von uns beabsichtigten Weg der Entscheidung von Musterverfahren für den einzig vertretbaren. Durch eine Zurückstellung der Entscheidung in den anderen Verfahren entstehen auch niemandem Nachteile. Was die Kosten betrifft weiß heute noch niemand, wen am Ende die erheblichen Verfahrenskosten treffen werden, denn dies hängt davon ab, wer am Ende gewinnt. Und das ist offen. Vor dem Hintergrund der diesbezüglichen Unsicherheit macht es Sinn, die Kosten zu begrenzen. Das gilt auch für Fälle, in denen eine Rechtsschutzversicherung besteht, denn hohe Ausgaben der Rechtsschutzversicherung schlagen sich über kurz oder lang in einer Erhöhung der Beiträge nieder, die die Versicherten treffen.“ Das Langerichtet verkündet die Urteile am Dienstag um 14:30 Uhr.