Dresden – Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde bei weiteren toten Wildenten das Vogelgrippe-Virus H5N8 nachgewiesen. Das wirkt sich auf die Dauer des bereits eingerichteten Sperrbezirkes aus. Die angeordneten Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen werden bis mindestens Mittwoch, 11. Januar 2017 aufrecht erhalten.
Die Gebietskulisse selbst hat sich nicht verändert. In den Sperrbezirk fallen folgende Ortsteile auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden: Zschieren, Meußlitz (z. T.), Söbrigen und Oberpoyritz (z. T.). Auch das weniger restriktive Beobachtungsgebiet bleibt bis mindestens Freitag, 20. Januar 2017 bestehen. Betroffen sind davon die Gemeinde Schönfeld-Weißig (bis auf nördlichen Teil Weißig), Gönnsdorf/Pappritz Stadtteil Bühlau/Weißer Hirsch, Loschwitz/Wachwitz (südlich Grundstraße), Striesen Süd, Striesen Ost, Teile von Gruna und Strehlen (südlich der blauen Linie), Leubnitz-Neuostra, Reick, Prohlis, Niedersedlitz und Lockwitz, weiterhin Tolkewitz, Seidnitz, Laubegast, Leuben, Dobritz, Klein- und Großzschachwitz, Hosterwitz und Pillnitz. Die spätere Aufhebung der Allgemeinverfügungen wird vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt öffentlich bekannt gegeben.
Dresdnerinnen und Dresdner, die wissen möchten, ob sich ihre Tierhaltung in einem der Restriktionsgebiete befindet, können sich im Themenstadtplan unter stadtplan.dresden.de unter Aktuelles informieren. Weitere Informationen und aktuelle Entwicklungen stehen im Internet unter www.dresden.de/gefluegelpest. Bei weiteren positiven Befunden werden die Restriktionszonen erneut verlänger.