Dresden – Ein Jahreswechsel ohne ein stattliches Feuerwerk ist für viele wohl kaum auszudenken. Welche Gefahren illegale Feuerwerkskörper in sich bergen, davon wissen die wenigsten. Die Behörden warnen auch dieses Jahr vor dem Umgang mit illegaler Pyrotechnik.
Neben demolierten Autos, Briefkästen und vereinzelt Wohnungsbränden, verletzen sich vor allem vermehrt Menschen an den Knallern und Projektilen, weil sie fahrlässig handeln.
In Deutschland darf Pyrotechnik der Kategorie 2 generell nur zur Jahreswende gezündet werden. Die mit dem CE-Zeichen versehenen Feuerwerksartikel sind geprüft und enthalten keine schädlichen Bestandteile oder bilden Querschläger bei der Explosion. Bei illegalen Feuerwerk kann – trotz äußerster Vorsichtig – immer noch was ins Auge gehen.
Besonders Böller sind bei falscher Handhabung sehr gefährlich.Diese sollten mit großer Achtsamkeit gezündet werden.
Sollte ein Böller mal nicht hochgehen oder die Rakete nicht in die Luft fliegen, sollten Sie diese unter keinen Umständen erneut anzünden. „Blindgänger“ sind tickende Zeitbomben und bedeuten eine enorme Gefahr für die Unversehrtheit.
Sollte es zu Verbrennungen oder anderen Verletzungen kommen, wird geraten, die Wunde mit kaltem Wasser leicht zu kühlen, steril abzudecken und dann den Arzt zu kontaktieren. Vermeiden Sie es, andere medizinische Flüssigkeiten oder Cremes in die Wunde einzureiben.
Also: Augen auf beim Feuerwerkskauf, damit Sie sicher ins Neue Jahr starten können.