Dresden - Die Landtagswahl in Sachsen ist vorüber. Nun muss sich das Parlament konstituieren und es muss ein neuer Ministerpräsident gewählt werden.
Nach der Landtagswahl muss das neu gewählte Parlament laut sächsischer Landesverfassung spätestens nach 30 Tagen zur ersten Sitzung zusammenkommen – also bis spätestens am 1. Oktober 2024. Erst mit dieser konstituierenden Sitzung endet die Amtszeit des vorherigen Landtags.
Traditionell findet in der ersten Sitzung die Wahl des Landtagspräsidenten statt. Der Alterspräsident - der älteste Abgeordnete - leitet die Konstituierung bis zur erfolgreichen Wahl des Landtagspräsidenten. Der langjährige Landtagspräsident Matthias Rößler war bei dieser Wahl nicht mehr angetreten.
Der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder in geheimer Abstimmung gewählt. Wird der Regierungschef nicht innerhalb von vier Monaten nach der Konstituierung des neuen Landtags gewählt, muss dieser aufgelöst werden. Für die Regierungsbildung bliebe also rechnerisch bis Ende Januar Zeit.
Am 26. September 2024 kommt der bestehende Landtag zu seiner letzten Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht der Bericht des Untersuchungsausschusses zur Förderpraxis des Sozialministeriums in der Flüchtlingshilfe. (dpa)