Chemnitz – In jedem Jahr wird am 22. März weltweit der „Tag des Wassers“ begangen. Dies ist Anlass genug, einmal die Chemnitzer Flüsse und Bäche unter die Lupe zu nehmen.
Die größeren Flussläufe von Würschnitz, Zwönitz und Chemnitz liegen in Zuständigkeit der Landestalsperrenverwaltung. Dagegen obliegen die großen und kleinen Bäche im Stadtgebiet, wie z.B. der Kappelbach, der Pleißenbach oder der Schwarzbach, der Zuständigkeit des Chemnitzer Umweltamtes. Hier beurteilt man die Entwicklung der Gewässer als positiv.
Die Bäche und Flüsse im Chemnitzer Stadtgebiet erfüllen wichtige Aufgaben für den Naturhaushalt. Darauf müssen auch Besitzer und Bewohner von Häusern an Wassergrundstücken achten. Häufig stellen die Mitarbeiter des Umweltamtes jedoch fest, dass Uferböschungen falsch befestigt oder als Lagerplatz für Müll oder sonstiges verwendet werden.
An den Bachläufen gelten deshalb so genannte Gewässerrandstreifen, die gesetzlich im Innenbereich auf fünf Meter, im Außenbereich auf zehn Meter festgelegt sind. Hier ist es unter anderem verboten, nicht standortgerechte Bäume und Sträucher zu pflanzen, bauliche Anlagen zu errichten oder Gegenstände abzulagern. Dies könnte sich, laut Umweltamt, negativ bei möglichen Hochwasserereignissen auswirken.
Fallen den Behörden Verstöße auf, versuchen sie zunächst mit den Grundstückseigentümern ins Gespräch zu kommen. Dann wird versucht, eine Lösung zu finden. Werden die Missstände jedoch nicht behoben, drohen Bußgelder oder kostenpflichtige Ersatzvornahmen.