Dresden - "Asylmissbrauch in Sachsen - das Boot ist nicht nur voll - es droht zu sinken." So lautete der Titel der zweiten Debatte die am Donnerstag im Sächsischen Landtag stattfand. Die antragsstellende AfD-Franktion diskutierte weniger über das Thema Asylmissbrauch, als vielmehr über die Aussetzung des Schengener Abkommens und die strengere Einhaltung der Dublinverordnung.
Menschen, die vor Not, Krieg, sowie religiöser Vertreibung flüchten, bekommen Schutz und damit Asyl in Deutschland. So schreibt es das Gesetz vor. Allerdings steigt auch die Zahl der Menschen, die wegen schlechter Wirtschaftlicher Bedingungen das Land verlassen an. Ein großes Problem für die Alternative für Deutschland, die diese Form des Asylmissbrauchs kritisiert. "In den Jahren 2013 bis 2015 war die Balkanroute offen gewesen. Und es waren tausende die hier Asyl beantragten. Die Grenzen waren offen, sie wurden nicht geschützt.", so der AfD-Landtagsabgeordnete Sebastian Wippel. Der Sächsische Innenminister Roland Wöller entgegenete der Argumentation "Wir haben das Gesetz eingebracht für den Ausreisegewahrsam und die Abschiebehaft, damit Menschen nicht mehr untertauchen können, die rechtsstaatlich zurückgeführt werden müssen." Eine Aussetzung des Schengener Abkommens und damit die Einführung von Grenzkontrollen sei für den 49-Jährigen keine Option. Allerdings regte der CDU-Politiker an, die Dublinverordnung strenger einzuhalten. Damit könnten Flüchtlinge nicht nur in die Heimat abgeschoben werden, sondern auch in das EU-Land, welches sie zuerst betreten haben. In der Regel betrifft das Spanien, Italien, Griechenland oder die Türkei.
Das Schengener Abkommen wurde erstmals 1985 (in der Stadt Schengen in Luxemburg) zwischen mehreren europäischen Staaten abgeschlossen. Es besagt, dass ein Abbau von Personenkontrollen an Staatsgrenzen einzuleiten ist. An der Vereinbarung sind sowohl EU, als auch nicht EU Länder beteiligt. Dies ermöglicht eine Reise innerhalb der europäischen Zone - ganz ohne Visum. Häufig kommt es vor, dass das Schengener Abkommen außer Kraft gesetzt wird. So war Deutschland nach der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 das erste Land, welches wieder Grenzkontrollen einführte. Auch bei Staatsbesuchen wird die Vereinbarung - aufgrund der Sicherheitsbestimmungen - kurzzeitig ausgesetzt.
Die Dublin-Verordnung regelt die Aufnahme von Flüchtlingen und wurde 2013 unterzeichnet. Ziel ist es, innerhalb der Europäischen Union festzulegen, welches Land für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Dies soll sicherstellen, dass Anträge nicht mehrfach von unterschiedlichen Mitgliedsstaaten bearbeitet werden müssen. Demnach muss ein Flüchtling in dem Staat um Asyl bitten, in welchem er den EU-Raum erstmals betreten hat. Das geschieht häufig an den Außengrenzen, weshalb an der Verordnung viel Kritik aufkam. Die Mittelmeerstaaten müssen seit 2015 eine große Zahl an Flüchtlingen bewältigen. Die Erstunterkünfte sind überfüllt und es herrschen zum Teil unzumutbare Bedingungen. Die Folge - viele Flüchtlinge haben versucht, sich unerkannt und illegal in andere Staaten zu begeben. Aus rein formalen Gründen können Asylanträge daher in Deutschland abgewiesen werden und die Flüchtlinge abgeschoben werden. Die einzige Ausnahme besteht nach Griechenland. Hier wurde im Jahr 2011 wegen der dortigen Bedingungen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gefällt. Bestrebungen, ein anderes System der Umverteilung zu schaffen, scheiterten bislang.