Sachsen- Der Stichtag für die Volkszählung in Sachsen rückt immer näher.
Ab dem 15. Mai startet die Erhebung, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt wird. Bürger aus ganz Sachsen werden beteiligt sein. Jedoch werden nicht alle Einwohner befragt. Nur 15 Prozent der Bevölkerung sind auskunftspflichtig. Die betroffenen Haushalte werden in einem Zeitraum von drei Monaten ab dem Stichtag persönlich interviewt. Vorab erfolgt eine Terminabsprache. Unangekündigt dürfe niemand vor der Haustür stehen. Außerdem können sich die Erhebungsbeauftragten offiziell ausweisen. In Kurzinterviews, die fünf bis zehn Minuten dauern sollen, werden dann verschiedene Daten erhoben wie beispielsweise der Familienstand oder die Staatsangehörigkeit.
Die Bürger sind hier auch auskunftspflichtig. Das Gespräch muss allerdings nicht in der Wohnung stattfinden. Es kann auch vor der Tür oder draußen geführt werden, so das Statistische Landesamt.
Rund die Hälfte der Haushalte ist zusätzlich für einen erweiterten Fragebogen ausgewählt, der online auszufüllen ist. Dazu erhalten die Befragten einen Online-Zugang vom Erhebungsbeauftragten. Die Beantwortung der Fragen sei verpflichtend. Es werden erweiterte Fragen gestellt wie beispielsweise zum Bildungsstand. Auch hier sollen die Bürger nicht mehr als fünf bis zehn Minuten ihrer Zeit hergeben müssen. Wenn jemand keinen Zugang zum Internet habe, könne man die Fragen auch nach dem bereits geführten Kurzinterview beantworten oder die Antworten postalisch einsenden.
Der Zensus 2022 soll Aufschluss über Bevölkerungsstruktur und Wohnsituation in Deutschland geben. Weitere Informationen zum Zensus 2022:
https://www.zensus.sachsen.de/