Sachsen- Illegale Beschäftigung und Verstöße gegen den Mindestlohn wurden bei Zollkontrollen in Gaststätten in Sachsen aufgedeckt.
Das Hauptzollamt Dresden gab bekannt, dass Beamte in den Regionen Leipzig, Dresden, Oschatz, Bautzen, Görlitz und Zittau insgesamt 50 Objekte überprüft haben. Während der Kontrollen wurden insgesamt 243 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt, was zu 59 Verdachtsfällen von Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen führte. Diese Verdachtsfälle werden weiter untersucht.
Das Hauptzollamt Erfurt führte allein in Südwestsachsen Kontrollen in 31 Gaststätten mit 133 Beschäftigten durch. Bei den verdachtsunabhängigen Kontrollen wurde auf die Einhaltung von Versicherungspflichten, den Aufenthaltsstatus ausländischer Arbeitnehmer und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen geachtet. Während einer Kontrolle in Leipzig versuchten drei Personen über den Hinterhof und das angrenzende Treppenhaus zu fliehen. Bei zwei der Flüchtigen wurden Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften festgestellt. Es werden umfangreiche Nachprüfungen durchgeführt, indem die vor Ort gesammelten Daten der Arbeitnehmer mit den Lohn- und Finanzunterlagen abgeglichen werden.
Auch in Thüringen wurden illegale Beschäftigung und Verstöße gegen den Mindestlohn aufgedeckt. Das Hauptzollamt Erfurt kontrollierte an einem Tag insgesamt 61 Gaststätten mit 279 Beschäftigten im Rahmen einer Aktion gegen Schwarzarbeit. Das Zollamt Dresden stellt fest, dass in der Hotel- und Gaststättenbranche häufig stark variierende Arbeitszeiten und Verstöße in verschiedenen Formen von Manipulation und Missbrauch vorkommen. (dpa)