Leipzig - Der Zoo Leipzig kann nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts mehrere wertvolle Skulpturen behalten. Geklagt hatte der Sohn eines ehemaligen Zoodirektors.
Der lange währende Skulpturenstreit im Leipziger Zoo scheint vorerst beendet. So entschied das Oberlandesgericht, dass die wertvollen und bekannten Skulpturen im Tierpark bleiben dürfen. Der Sohn des früheren Zoo-Direktors Johannes Gebbing hatte geklagt, da er diese Stücke als sein Erbe ansah.
Das Urteil das Oberlandesgerichts hat eine Revision nicht zugelassen, damit dürfte der Rechtsstreit beendet sein.