Di, 26.11.2024 , 12:03 Uhr

Stadtrat wird rechtliche Unsicherheiten der Wasserski-Anlage an der Kiesgrube bis Mitte 2025 klären. Betreiber bleibt skeptisch.

Zukunft der Wasserski-Anlage in Dresden Leuben gesichert?

Die Zukunft der Wasserski- und Wakeboardanlage an der Kiesgrube in Dresden Leuben bleibt ungewiss. Stadtrat beschließt, die Anlage bis 2025 zu legalisieren, trotz fehlender Baugenehmigung.

Zukunft der Wasserski-Anlage in Dresden Leuben: Stadtrat entscheidet über rechtliche Klärung

Die Wasserski- und Wakeboardanlage an der Kiesgrube in Dresden Leuben ist weiterhin ein Thema heißer Diskussionen. Seit ihrer Errichtung im Jahr 2005 wird die Anlage im Landschaftsschutzgebiet betrieben – ohne gültige Baugenehmigung. Im Jahr 2023 untersagt die Stadtverwaltung die Nutzung, da für den Standort keine dauerhafte Genehmigung erteilt werden kann. Dennoch wurde die Anlage 2024 bis zum Ende der Sommersaison vorübergehend geduldet. Nun wurde ein Stadtratsbeschluss gefasst, der die rechtliche Situation bis Mitte 2025 klären soll.

Stadtrat beschließt Bauleitplanung für 2025

Die Mehrheit der Stadträte hat in der Sitzung am Donnerstag beschlossen, eine Bauleitplanung durchzuführen, um die Wasserskianlage am aktuellen Standort zu legalisieren. Ziel ist es, eine rechtliche Grundlage für die zukünftige Nutzung der Anlage zu schaffen und gleichzeitig eine legale Badestelle sowie weitere Konzepte für die Bundesgartenschau umzusetzen. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit die Wasserski-Anlage bis zur Buga und darüber hinaus an ihrem derzeitigen Standort bleiben kann.

Kontroverse um Standort und rechtliche Situation

Die Entscheidung für die Wasserski-Anlage an der Kiesgrube in Leuben sorgt für Aufregung im Stadtrat. CDU-Stadtrat Steffen Kaden betont, dass der Stadtrat sich bereits in der Vergangenheit für den Standort ausgesprochen habe, unter anderem im Rahmen der Konzepte zur Bundesgartenschau. Im Gegensatz dazu bleibt die Grüne-Fraktion bei ihrer Haltung, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden müssen.

Die Stadtverwaltung hatte die Nutzung der Anlage im Jahr 2023 zunächst untersagt, da die Servicecontainer, in denen Bar, Toiletten und Umkleidemöglichkeiten untergebracht sind, im Landschaftsschutzgebiet liegen. Ein Umzug des Servicecontainers wurde vorgeschlagen, jedoch ohne Aussicht auf eine dauerhafte Lösung. Ein Umzug an einen anderen Standort könnte weitere Hindernisse mit sich bringen und die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllen.

Betreiber äußert Bedenken

Der Betreiber der Wasserskianlage, Martin Riedel, zeigte sich vom Stadtratsbeschluss überrascht und bleibt skeptisch. In einem Interview mit MDR Sachsen äußerte er Bedenken hinsichtlich der Umsetzung des Beschlusses durch die Stadtverwaltung. Riedel fürchtet, dass trotz des Stadtratsbeschlusses die Anlage umziehen muss, da keine Garantie für die rechtliche Absicherung besteht. Er appelliert an die Stadt, schnell eine Lösung zu finden, um unnötige Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Wasserski-Anlage als Touristenmagnet

Die Wasserski-Anlage an der Kiesgrube zieht jedes Jahr zahlreiche Besucher an. Im vergangenen Jahr verzeichnete die Anlage mehr als 30.000 Gäste, die sich sowohl an der Gastronomie als auch an den Wassersportmöglichkeiten erfreuten. Die Anlage trägt damit nicht nur zur Freizeitgestaltung der Dresdner Region, sondern auch zur touristischen Attraktivität der Region.

Die Entscheidung, die Wasserskianlage an ihrem Standort zu belassen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären, wurde als ein wichtiger Schritt in Richtung langfristiger Sicherung des Betriebs gewertet. Die Umsetzung der Bauleitplanung bis Mitte 2025 könnte die Zukunft der Anlage in Dresden Leuben entscheidend beeinflussen.

Fazit: Ein offener Ausgang für die Wasserski-Anlage in Dresden Leuben

Trotz des Stadtratsbeschlusses bleibt die rechtliche Situation der Wasserski-Anlage an der Kiesgrube in Dresden Leuben unsicher. Der Betreiber und die Stadtverwaltung müssen in den kommenden Monaten gemeinsam eine Lösung finden, die den rechtlichen Vorgaben entspricht und gleichzeitig die Zukunft der Anlage sichert. Bis dahin bleibt die Anlage für die Saison 2024 noch vorübergehend geduldet.