
45-Jähriger wird wegen Wahlfälschung und versuchter Brandstiftung angeklagt – 37 Taten im Fokus
Anklage wegen Wahlfälschung und Brandstiftung in Dresden
In Dresden wurde Anklage gegen einen 45-Jährigen erhoben, der Wahlfälschungen und versuchte Brandstiftungen begonnen haben soll. Insgesamt 37 Taten sind ihm vorgeworfen.
Dresden - Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 45-jährigen Mann Anklage erhoben, die nun zur Entscheidung der Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden vorgelegt wird. Der Angeschuldigte muss sich unter anderem wegen Wahlfälschung in drei Fällen und versuchter Brandstiftung in zwei Fällen verantworten. Darüber hinaus werden ihm insgesamt 32 weitere Straftaten vorgeworfen.
Wahlfälschung bei Landtags- und Kommunalwahlen
Im Zeitraum zwischen Juni und September 2024 soll der Angeschuldigte während der Briefwahl zu den sächsischen Kommunalwahlen und der Wahl des Landtags insgesamt 281 Stimmzettel manipuliert haben. Es wird ihm zur Last gelegt, Wahlunterlagen aus öffentlichen Briefkästen gestohlen und die Stimmen zu Gunsten der Partei „Freie Sachsen“ verfälscht zu haben. Der 45-Jährige, der selbst bei den Kommunalwahlen für diese Partei kandidiert hatte, soll insgesamt 155 Stimmzettel bei den Kommunalwahlen und 126 Stimmzettel bei der Landtagswahl manipuliert haben.
Versuchte Brandstiftung beim Asylbewerberheim
Zu den schwerwiegenderen Vorwürfen gehört die versuchte Brandstiftung. Der Angeschuldigte soll am 29. September 2023 sowie am 19. Oktober 2023 jeweils versucht haben, ein ehemaliges Schulgebäude in Dresden-Klotzsche in Brand zu setzen. Das Gebäude war zur Unterkunft für Asylbewerber umgebaut worden, was den 45-Jährigen aufgrund seiner rechtsextremen und ausländerfeindlichen Gesinnung dazu veranlasste, diese Tat zu begehen. Beide Brandanschläge scheitern, wodurch es zu keiner Zerstörung des Gebäudes oder zu Personenschäden kommt.
Weitere Straftaten
Neben den Vorwürfen der Wahlfälschung und Brandstiftung wird dem Angeklagten eine Vielzahl weiterer Straftaten vorgeworfen. Hierzu zählen der Anbau und die Herstellung von Cannabis sowie der Besitz und Erwerb von Crystal in verschiedenen Mengen. Außerdem soll der 45-Jährige in mehreren Fällen Fentanylpflaster illegal abgegeben haben. Hinzu kommen zahlreiche Diebstähle und der unerlaubte Besitz von pyrotechnischen Gegenständen und eines Schlagrings.
Ermittlungen und Festnahme
Das Ermittlungsverfahren wurde von der Zentralstelle Extremismus Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übernommen. In Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Sachsen und der Soko Rex, einem Spezialbereich zur Bekämpfung rechtsextremistischer Straftaten, konnte der Fall schnell bearbeitet werden. Der Angeschuldigte wurde am 28. Oktober 2024 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Dresden wird in Kürze über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Hintergrund und rechtliche Einordnung
Die Wahlfälschung nach § 107a StGB und die versuchte Brandstiftung nach § 306 StGB sind schwerwiegende Straftaten. Wahlfälschung kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden, während die versuchte Brandstiftung mit einer Freiheitsstrafe von ein bis zehn Jahren geahndet werden kann. Bei schweren Fällen liegt die Strafe bei bis zu fünf Jahren. Diese Taten sind nicht nur strafrechtlich relevant, sondern werfen auch ein ernstes Licht auf die Motivation des Angeklagten, der mit seinen Taten die öffentliche Ordnung und den politischen Prozess massiv gefährdet hat.