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Juliane Wirthwein

Neuer Mietspiegel bringt Transparenz für Mieter und Vermieter

Dresdner Mietspiegel 2025: Mieten steigen um 3,8 %

Dresden - Die Landeshauptstadt Dresden hat den qualifizierten Mietspiegel für 2025 veröffentlicht. Ab dem 1. Januar gilt dieser bis zum 31. Dezember 2026 und bietet Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern eine verlässliche Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die durchschnittliche Netto-Kaltmiete beträgt 7,33 Euro pro Quadratmeter – das entspricht einer Steigerung von 3,8 Prozent im Vergleich zum Mietspiegel 2023.

Bedeutung des Mietspiegels

Der Mietspiegel gilt für alle freifinanzierten Wohnungen in Dresden und bietet Orientierung bei der Berechnung der Vergleichsmiete. Er ist eine wichtige Grundlage bei Mieterhöhungen, da diese die im Mietspiegel angegebenen Werte nicht überschreiten dürfen. Mieter können mithilfe der Broschüre oder des Onlinerechners unter www .dresden .de /mietspiegel überprüfen, ob eine Mieterhöhung rechtmäßig ist.

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Mietpreisbremse und Datenbasis

Für Neuvermietungen in Dresden gilt die Mietpreisbremse, die eine maximale Miete von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt. Diese Regelung bleibt mindestens bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft. Der Mietspiegel basiert auf einer umfangreichen Datenerhebung: Über 6.000 Haushalte gaben Auskunft, ergänzt durch Daten von rund 1.000 Wohnungen aus dem Bestand von Wohnungsunternehmen. Insgesamt wurden mehr als 4.000 Mietverhältnisse ausgewertet.

Wissenschaftlich finanziert

Die Daten wurden durch das ALP-Institut für Wohnen und Stadtentwicklung in Hamburg erhoben und ausgewertet. Die Erstellung des Mietspiegels erfolgte gemäß der Mietspiegelverordnung und unter fachlicher Begleitung der Projektgruppe Dresdner Mietspiegel. Diese setzt sich aus Vertretern der Stadt, der Mieter- und Vermieterverbände sowie Wohnungsunternehmen zusammen. Der Mieterverein Dresden e. V. und Haus&Grund Dresden e. V. haben den Mietspiegel offiziell anerkannt.

Ausblick

Die nächste Fortschreibung des Mietspiegels ist für den 1. Januar 2027 geplant.

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