
Steuererklärung 2023
Frist für sächsische Steuerzahler endet am 2. September
Dresden – Die Abgabe der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2023. Steuerzahler, die ihre Erklärung selbstständig erstellen, haben nur noch gut eine Woche Zeit, um ihre Unterlagen beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Laut einer Mitteilung des Finanzministeriums endet die Frist am 2. September. Wer hingegen eine Steuerberatung in Anspruch nimmt, kann sich mehr Zeit lassen – hier läuft die Abgabefrist erst neun Monate später ab.
Elektronische Abgabe über „Mein ELSTER“ empfohlen
Das Finanzministerium empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch über das Onlineportal „Mein ELSTER“ einzureichen. Diese Methode ist nicht nur kostenlos und benutzerfreundlich, sondern ermöglicht auch eine schnellere Bearbeitung durch die Finanzämter. Nutzer können beispielsweise Daten von Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenleistungen per Mausklick direkt übernehmen. Dies verringert die Wahrscheinlichkeit von Abweichungen und beschleunigt den gesamten Prozess.
Für Steuerzahler in Sachsen heißt es jetzt, sich zu beeilen und die verbleibende Zeit zu nutzen, um ihre Steuererklärung fristgerecht abzugeben. Wer die Frist verpasst, riskiert Säumniszuschläge oder andere steuerliche Nachteile. (dpa/sn)