Ob sich die Angeklagten vom Urteilsspruch abschrecken lassen, blieb im Interview offen
Nach Farbattacke auf Deutsche Bank - Aktivisten der letzten Generation zu Geldstrafe verurteilt
Chemnitz- Klima-Protest oder Straftat? Zwei Aktivisten der „Letzten Generation“ stehen in Chemnitz vor Gericht, weil sie mit Farbe ein Zeichen setzen wollten. Doch was sie als zivilen Ungehorsam verstehen, sieht die Staatsanwaltschaft ganz anders.
Was die Aktivisten der „Letzten Generation“ als zivilen Ungehorsam verstehen, stellt aus Sicht der Staatsanwaltschaft Chemnitz eine Straftat dar. Seit Donnerstag müssen sich nun Juliane S. und Simi V. wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Chemnitz verantworten. Die beiden Aktivisten hatten am 22. Juni 2023 mit Feuerlöschern die Deutsche Bank am Falkeplatz mit orangener Farbe besprüht. Mit der Farbattacke wollten die Angeklagten die Einführung eines sogenannten Gesellschaftsrates forcieren. Dieser solle laut „Letzter Generation“ die Bevölkerung nach wichtigen soziodemografischen Merkmalen abbilden und den Klimaschutz voranbringen. Am Tattag war zudem Bundeskanzler Olaf Scholz in Chemnitz zu Gast – sozusagen der Adressat des Anliegens.
Für das Amtsgericht Chemnitz ein eigentlich klarer Sachverhalt, denn die Beweislage scheint eindeutig. Doch das Strafgesetzbuch lässt aus Sicht von Birgit Feuring, Pressesprecherin am Amtsgericht Chemnitz, durchaus Spielraum bei der Bewertung der Tat.
Die Aktionen der Aktivisten der „Letzten Generation“ sorgen in weiten Teilen der Bevölkerung für Diskussionen. Juliane S. kann die Kontroversen, die die Proteste auslösen, nachvollziehen. Die Angeklagte verwies im Interview mit Sachsen Fernsehen allerdings darauf, dass die Aktionen nicht im luftleeren Raum stattfänden. Die drohende Klimakatastrophe gefährde eine Vielzahl von Menschenleben – was aus Sicht der Angeklagten den Farbanschlag auf die Deutsche Bank durchaus legitimiere.
Die Richter am Amtsgericht Chemnitz konnten diesem Argument offensichtlich nicht folgen. Am Nachmittag verkündete der zuständige Richter das Urteil – und das fiel angesichts der Umstände relativ hart aus. Wegen einfacher Sachbeschädigung wurde Juliane S. zu 90 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt, Simi V. zu 90 Tagessätzen à 20 Euro.
Ob sich die Angeklagten vom Urteilsspruch abschrecken lassen, blieb im Interview offen. Juliane S. betonte jedoch, dass auch nach dem Prozess das eigentliche Problem – die mangelnde Bereitschaft, dem Klimawandel offensiver zu begegnen – nicht vom Tisch sei.
Eine neuerliche Aktion dürfte allerdings schon am Equipment scheitern, denn das Gericht ließ die zur Tatausführung benutzten Feuerlöscher konfiszieren. Das Urteil hat noch keine Rechtskraft, ob die Angeklagten Berufung einlegen, blieb offen.