
Kabinett diskutiert Maßnahmen zur Schließung des Haushaltsdefizits 2025/2026
Sächsische Regierung berät über Milliardenlücke
Die sächsische Minderheitsregierung aus CDU und SPD trifft sich erneut zur Haushaltsklausur, um das Milliarden-Defizit im Doppelhaushalt 2025/2026 zu bewältigen.
Roßwein - Am heutigen Montag, dem 10. Februar 2025, setzt die sächsische Minderheitsregierung ihre Beratungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 fort. Bereits in der zweiten Januarhälfte fand eine erste Haushaltsklausur statt, bei der die finanzielle Schieflage des Freistaats deutlich wurde. Aktuell klafft im Etat eine Lücke von rund 4,3 Milliarden Euro.
Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat die Bürgerinnen und Bürger auf schwierige Zeiten eingestimmt und betont, dass in allen Bereichen Kürzungen notwendig sein werden. Um das Defizit zu reduzieren, plant die Regierung, die Haushaltsausgleichsrücklage zu nutzen, die Einzahlungen in den Generationenfonds zu verringern und Einsparungen beim Personal vorzunehmen.
Die aktuelle Haushaltsklausur, die heute um 13:30 Uhr in Roßwein beginnt und bis Dienstag andauert, dient der weiteren Ausarbeitung des Regierungsentwurfs für den Doppelhaushalt. Dieser soll bis zum 24. März fertiggestellt und anschließend dem Landtag vorgelegt werden. Es wird jedoch erwartet, dass der Freistaat erst im Sommer über einen beschlossenen Etat verfügt.
Die angespannte Finanzlage ist unter anderem auf eine schwächelnde Konjunktur und damit verbundene rückläufige Steuereinnahmen zurückzuführen. Finanzminister Christian Piwarz (CDU) betonte, dass die finanzielle Lage auf allen staatlichen Ebenen angespannt sei und daher einheitliche Vorgaben für die Haushaltsbewirtschaftung in den kommenden Monaten notwendig sind.
Die Minderheitsregierung aus CDU und SPD steht vor der Herausforderung, trotz der finanziellen Engpässe wichtige Investitionen in Bildung, Infrastruktur und soziale Projekte sicherzustellen. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen in den kommenden Tagen beschlossen werden, um die Haushaltslücke zu schließen und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit des Freistaats zu gewährleisten.