
Expertentipp der Woche - Folge 25: Hausratversicherung - was ist mitversichert?
Chemnitz- In unserer Rubrik "Expertentipp der Woche" stellen wir Ihnen jede Woche einen neuen Ratgeberbeitrag zu den Themengebieten Versicherungen, Finanzierungen und Immobilien der VIA-FINANZ GmbH aus Chemnitz vor.
Versicherungen: Gartenmöbel in der Hausratversicherung?
Die Einbruchszahlen in Deutschland steigen kontinuierlich an - gerade Gartendiebstähle bewegen sich seit mehreren Jahren im Hunderttausender-Bereich.
Gartengeräte, Werkzeug und Gartenmöbel stehen bei den Dieben dabei hoch im Kurs.
Welche Gegenstände sind in einer Hausratversicherung inbegriffen?
Unser Experte Rico Krämer von www.viafinanz.de klärt auf.
- Der Versicherungsschutz kommt erst zum Tragen, wenn sich die gestohlenen Gegenstände am festgelegten Versicherungsort befinden: im Haus, der Wohnung oder einem Nebengebäude
- Terrasse oder Balkon gehört nicht zu Haus oder Wohnung als Versicherungsort!
- Auch das Einzäunen des Grundstücks schützt nicht!
- Die Versicherer unterscheiden zwischen Hausrat in Wohnung oder Haus - und Hausrat, welcher sich außerhalb von Haus oder Wohnung befindet!
Der Expertentipp
Angebot über einen Versicherungsschutz machen lassen, wo der Hausrat explizit auch außerhalb von Haus/Wohnung aber noch auf dem versichertem Grundstück mitversichert ist.
Den Expertentipp der Woche können Sie sich auch bequem in unserer Mediathek unter: www.chemnitz-fernsehen.de/expertentipp anschauen und herunterladen.
Sie haben weitere Fragen zum Thema oder wollen einen Versicherungscheck machen lassen, dann schreiben Sie uns:
Sie können Ihre Frage an unseren Experten auch per E-Mail unter: expertentipp@chemnitz-fernsehen.de oder per Telefon unter: 0371 - 45 00 35 55* stellen.
*zum Ortstarif / Mobilfunk kann abweichen, 08:00 - 19:00 Uhr (Montag bis Freitag)