Kristian Kaiser

Bei ihrer Haushaltsklausur in Roßwein hat sich die Staatsregierung auf einen Finanzrahmen von etwa 25 Milliarden Euro pro Jahr verständigt

Staatsregierung legt Finanzrahmen für Doppelhaushalt fest

Roßwein - Die Sächsische Staatsregierung hat sich bei ihrer Haushaltsklausur am 10. und 11. Februar in Roßwein intensiv mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025 und 2026 befasst. Die Haushaltsklausur dient der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die Ressorts und ist ein wichtiger Meilenstein im zeitlich ambitionierten Haushaltsaufstellungsverfahren.

Staatsregierung legt Finanzrahmen für Doppelhaushalt fest

Für die Jahre 2025 und 2026 plant die Staatsregierung mit einem Haushaltsvolumen von etwa 25 Milliarden Euro pro Jahr. In Vorbereitung auf die Klausur fanden bereits Ende Januar intensive Chefgespräche mit allen Ressorts zur Abstimmung auf Ministerebene sowie Spitzengespräche mit den Kommunalverbänden statt. Auch die Fraktionsvorsitzenden sowie finanzpolitischen Sprecher des Sächsischen Landtages wurden informiert. In Roßwein konnten nun der finanzielle Rahmen des Doppelhaushaltes 2025/2026 weiter konkretisiert und auf Basis der Mittelverteilung zentrale Schwerpunkte der Regierungsarbeit definiert werden.

»Wir stehen vor großen Herausforderungen: Der Zeitplan ist eng, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind schwierig. Doch wir haben ein klares Ziel: Ein stabiler Übergangshaushalt, der uns auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten Planungssicherheit gibt und gleichzeitig Raum für Gestaltung lässt«, betont Finanzminister Christian Piwarz.

Um den Ressorts trotz der angespannten finanziellen Lage die Umsetzung dieser prioritären Vorhaben zu ermöglichen, werden gezielt Mittel bereitgestellt. Diese Mittel müssen jedoch an anderer Stelle im Haushalt eingespart werden. Folgende zentrale Schwerpunkte der Regierungsarbeit wurden unter anderem definiert:

  • Bildung, Lehre und Forschung: Die Absicherung des Personalhaushalts des Kultusministeriums bildet einen Schwerpunkt. Neben der Finanzierung von Lehrkräften sind auch Beschäftigte in Forschung und Lehre von Kürzungen ausgenommen – denn Bildung, Forschung und Lehre sind eine tragende Säule für Sachsens Entwicklung.
  • Jugend: Für die Förderung von Jugendangeboten werden Mittel prioritär bereitgestellt – eine Investition in Sachsens Jugend und damit in Sachsens Zukunft.
  • Fachkräftesicherung: Alle in Sachsen ausgebildeten Anwärterinnen und Anwärter, beispielsweise aus den Bereichen Polizei, Justiz sowie Finanz- und Steuerverwaltung, werden übernommen – für klare Zukunftsperspektiven im Land.
  • Kultur: Die Kulturraumförderung gemäß dem Sächsischen Kulturraumgesetz wird mindestens auf dem Niveau von 2024 erhalten – ein klares Bekenntnis zum vielfältigen kulturellen Angebot im Freistaat.
  • Wirtschaft: Zur Stärkung der Wirtschaft im Freistaat Sachsen werden verschiedene Impulse gesetzt. Dazu zählen eine Stärkung der Verbundausbildung, der Meisterbonus aber auch die Unterstützung bei der Beseitigung von Bergbaufolgen.

Finanzminister Christian Piwarz: »Dieser Doppelhaushalt ist ein Haushalt der Vernunft. Er bildet einen Stabilitätsanker und Handlungsrahmen in schwierigen Zeiten und bewahrt zugleich etablierte Strukturen, die für Sachsens Zukunft entscheidend sind.«

Die finanzielle Unterstützung dieser Schwerpunkte wird nur durch die Umsetzung eines Deckungskonzeptes ermöglicht. Dieses sieht umfassende Einsparungen vor, darunter die Reduzierung von Personal- und Sachaufwendungen in allen Bereichen außer den prioritär benannten, verminderte Zuführungen zum Generationenfonds, die Absenkung von Kofinanzierungsmitteln für Förderprogramme von EU und Bund sowie die Streckung der Tilgung von Corona-Notlagenkrediten. Durch die Umsetzung des Deckungskonzeptes, das auch die vollständige Entnahme der Haushaltsausgleichsrücklage umfasst, wird die strukturelle Deckungslücke von 2,3 Milliarden Euro im Jahr 2025 und 2,0 Milliarden Euro im Jahr 2026 geschlossen.

»Das sind schmerzhafte, aber in der aktuellen (Welt-)Lage notwendige Schritte. Wir müssen jetzt eine ernsthafte Strukturdiskussion führen und Prioritäten klar definieren. Denn eines steht fest: Mit diesem Übergangshaushalt läuten wir schon heute die Diskussion um den nächsten Doppelhaushalt für die Jahre 2027/28 und die Folgejahre ein. Entscheidungen von heute können die Lasten von morgen sein. Davor müssen wir uns und folgende Generationen schützen«, betont Finanzminister Christian Piwarz.

Auch die sächsischen Kommunen stehen unter finanziellem Druck. Die Staatsregierung bekennt sich daher zur bestehenden Vereinbarung zum Kommunalen Finanzausgleich. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen für den Staatshaushalt sollen für die Städte, Gemeinden und Landkreise durch Stundungen und weitere Landesmittel zusätzliche finanzielle Spielräume geschaffen werden.

»Der Freistaat Sachsen und die kommunale Familie sind starke Partner. Über die geltende Systematik hinaus wollen wir den Kommunalen Finanzausgleich in den kommenden beiden Jahren mit 600 Millionen Euro zusätzlich unterstützen. Um die Situation gerade der Landkreise dauerhaft zu stärken, werden wir tragfähige Lösungen für den Freistaat entwickeln. Dabei erwarten wir aber auch eine Korrektur seitens des Bundes, der die Sozialhaushalte der Landkreise und Kreisfreien Städte mehr und mehr in eine Schieflage gebracht hat, was nun offenbar wird«, so Finanzminister Christian Piwarz.

Die nächsten Schritte sind klar definiert. Allerdings bleibt der Zeitplan im Haushaltsaufstellungsverfahren angesichts der aktuellen Herausforderungen straff. Bereits am 18. März soll der Kabinettsbeschluss zum Haushaltsentwurf erfolgen. Bis 24. März soll der Regierungsentwurf dem Sächsischen Landtag zur Beratung übermittelt werden.

Finanzminister Christian Piwarz: »Wir sind im Zeitplan und binden alle relevanten Akteure frühzeitig ein. Ziel ist es, den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 rechtzeitig vor der parlamentarischen Sommerpause zu verabschieden und die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung auf ein Minimum zu begrenzen.«

quelle: www.medienservice.sachsen.de

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