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Zeugen melden ungebührliches Verhalten eines Fluggastes auf Flug LX 918

Ungewöhnlicher Vorfall am Flughafen Dresden

Dresden – Am Morgen des 24. März 2025 wurde die Bundespolizei am Flughafen Dresden zu einem äußerst ungewöhnlichen Vorfall gerufen, der die Grenzen des guten Benehmens überschritt. Gegen 07:40 Uhr kam es an Bord des Fluges LX 918 von Zürich nach Dresden zu einem Vorfall, der bei den anderen Passagieren für großes Unbehagen sorgte.

Ein 33-jähriger Deutscher sorgte für Aufsehen, als er versuchte, seine "persönlichen Bedürfnisse" direkt an seinem Platz zu befriedigen. Eine Zeugin, die das ungebührliche Verhalten beobachtete, war so entsetzt, dass sie sofort eine Flugbegleiterin informierte und um einen anderen Sitzplatz bat. Die Flugbegleiterin reagierte schnell und nahm den Vorfall ernst. Sie informierte ihre Vorgesetzte und sprach den Passagier auf sein Verhalten an. Zunächst zeigte der 33-Jährige keinerlei Einsicht und schien das Verhalten als unbedenklich zu betrachten.

Nach mehreren Diskussionen und einer erneuten Aufforderung stellte der Passagier schließlich sein unangemessenes Verhalten ein und entfernte die Hand aus seiner Hose. Als die Bundespolizei schließlich eintraf und die Ermittlungen aufnahm, gab der Beschuldigte zu, dass er in der Gegenwart der beiden Damen "tätig" war. Dennoch bestreitet er, gegen das Gesetz verstoßen zu haben, da er sein Geschlechtsteil nicht entblößt hatte.

Die Bundespolizei am Flughafen Dresden hat den Vorfall jedoch ernst genommen und ein Ermittlungsverfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses eingeleitet. Solche Vorfälle werden nicht toleriert und sind ein wichtiger Bestandteil der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit an deutschen Flughäfen.

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